Am Beispiel des verurteilten Dillenburger Asylbewerbers

Taskforce Abschiebung nötig

Vor wenigen Tagen war in der heimischen Presse ein Artikel über einen im Jahr 2013 nach Deutschland eingereisten und über den Umweg Frankreich und Österreich zurückgekehrten Asylbewerber aus Somalia zu lesen, der in Dillenburg straffällig geworden war. Verurteilt wurde er zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen eines sexuellen Übergriffes in Dillenburg, Randale in einer Sparkasse, weil er kein Geld erhielt, eines Trittes in den Unterleib einer unbeteiligten Frau. Die Haft wird er demnächst wahrscheinlich in der JVA Butzbach absitzen. Generell aber monierte das Gericht, dass überhaupt keine Motivation erkennbar sei, die deutsche Sprache zu lernen.

Eine Abschiebung scheiterte bisher, weil er die fehlenden persönlichen Papiere offensichtlich bewusst vernichtet hat. Der für ihn eingesetzte Betreuer fuhr mit ihm in der Vergangenheit allerdings nicht nach Berlin zur Botschaft, die in der Regel persönliche Anwesenheit einfordert, sondern machte nichts. Dolmetscher vor Gericht, Dolmetscher im täglichen Leben, Betreuer…, es kommt einiges zusammen, was den deutschen Steuerzahler Geld kostet. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn ein Betreuer versagt, ihm das Betreuungsmandat zu entziehen. Darüber hinaus wäre das Auswärtige Amt aufgerufen, eine Taskforce einzurichten, um genau diejenigen der jeweiligen Botschaft vorführen zu können, die sehr bewusst auf der angeblichen Flucht ihre Papiere verloren oder auch gefälscht haben. Davon gibt es leider eine ganze Menge. Aber in dieser Frage erfüllt Deutschland ohne jeden Zweifel den Status eines Nachtwächterstaates – zu Lasten der deutschen Bevölkerung.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024