Aus der Arbeit der CDU Fraktion im Stadtparlament Wetzlar

Änderung der Satzung über die Erhebung
einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Wetzlar

Die CDU Fraktion der Stadt Wetzlar hat sich mit Anträgen vom 19.04.2022 und 02.05.2022 an den Magistrat gewandt und dafür eingesetzt, dass Schulhunde, welche in Kindertagesstätten und Schulen im Rahmen von tiergestützter Pädagogik eingesetzt werden, Therapiehunde, welche im Rahmen der tiergestützten medizinischen Behandlung eingesetzt werden, Besuchshunde, welche von ehrenamtlich Tätigen zu regelmäßigen Besuchen in Seniorenheimen oder auch im Hause von pflegebedürftigen Menschen eingesetzt werden und Rettungshunde, welche unter anderem als Trümmer- und Flächensuchhunde eingesetzt werden und die alle eine entsprechende Ausbildung besitzen in Wetzlar von der Hundesteuer befreit werden sollen.

Die Besitzer v. g. Hunde investieren einen ganz erheblichen Anteil ihrer Freizeit und eine Menge Geld in die Ausbildung ihrer Hunde und sind im Einzelfall unter Einsatz ihres Lebens und des Lebens des Hundes weltweit unterwegs. Mit der Befreiung von der Hundesteuer für die Hunde, deren Halter aktiv die Bürgerinnen und Bürger im sozialen Leben unterstützen und darüber hinaus Menschenleben retten, zeigt die Stadt Wetzlar ihre Wertschätzung für das Engagement, unterstützt die pflegerische und pädagogische Arbeit und leistet einen wertvollen Beitrag im Rahmen des Katastrophenschutzes

Auf entsprechende Befreiungen von der Zahlung der Hundesteuer in den Städten Gießen, Solms, Wettenberg und Tübingen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Wetzlar hat sich am 03. Mai 2022 wohlwollend und unter großer Zustimmung der Ausschussmitglieder mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt. Die SPD-Fraktion hat den mündlichen Änderungsantrag eingebracht, dass doch der Magistrat damit beauftragt werden solle, die Ergänzungen und Änderungen in § 6 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Wetzlar vorzunehmen. Dies vor dem Hintergrund, dass so rechtssicher und durch Prüfung durch das Rechtsamt die entsprechende Satzungsänderung vorgenommen werden kann. Dem Vorschlag der CDU mit seinen Änderungen hat der Ausschuss am 03. Mai 2022 einstimmig zugestimmt.

Umso überraschter waren die Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses dann, als ihnen in der Sitzung am 08. Juni 2022 ein sechsseitiges Papier des Kassen- und Steueramtes der Stadt Wetzlar abgereicht wurde, indem massive Bedenken gegen die Satzungsänderung und Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände zur Vorgehensweise abgedruckt worden waren. Dies hat nach heftigen Diskussionen im Ausschuss und im Parlament dazu geführt, dass die Regierungskoalition den Antrag im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 12. Juli und in der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juli 2022 mehrheitlich abgelehnt hat.

Es ist es erstaunlich und bedenklich zugleich, dass gerade ein, von einem Sozialdemokraten geführter Magistrat, der sich bei jeder Gelegenheit und bei jedem Anlass die Förderung des Ehrenamtes auf die Fahnen schreibt, hier den „Oberbedenkenträgern“ gefolgt ist und nicht bereit und gewillt war sich für die wirklichen Helden und ihren Helfern im Alltag für unser aller Wohl und zu unserem Schutz einzusetzen.

Über den Autor

Uwe Schmal
Uwe Schmal
Vorsitzender des Finanz- und Wirtschaftsausschusses

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Aktuelle Ausgabe05.12.