So ist die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht

Denunziations-Hotline in Nordrhein-Westfalen
Transgender-Terror in Berlin
„Layla“-Verbot in Bayern

Um die Meinungsfreiheit in Deutschland war es schon besser bestellt. Früher konnte man ohne jeden Hintergedanken ein Zigeunerschnitzel bestellen oder einen Mohrenkopf beim Bäcker kaufen. Niemand hat sich daran gestört, weil es selbstverständliche Begrifflichkeiten waren und auch sind. Die Tugendwächter der Sprache, um nicht zu sagen die Sprachpolizei, versuchen seit Jahren, dem Bürger einzutrichtern, was er zu sagen und zu denken bzw. zu sprechen hat. Mohrenkopf gilt heutzutage in bestimmten Kreisen als rassistisch. Dabei ist es nichts anderes als ein leckeres Gebäck, in der Regel mit Schokolade überzogen. Das darf man nicht sagen. Wieso können wir aber heute noch einen Hamburger bei McDonalds essen oder einen Amerikaner in der Bäckerei bestellen? Ist das nicht auch rassistisch oder ist es nicht sogar viel mehr eine Art von Kannibalismus?

Achtung, Zensur!

Aktuell plant die NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) die Einrichtung von speziellen Meldestellen. Dort können Bürger „queerfeindliche und rassistische“ Vorfälle anzeigen. Das rechtsstaatlich völlig Inakzeptable allerdings daran: Es handelt sich um Äußerungen, die „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen“, also jeweils im subjektiven Sinne des Betrachters liegen. Bei diesen neuartigen NRW-Meldestellen geht es nach Aussage des Düsseldorfer Familienministeriums um angebliche Queerfeindlichkeit, „antimuslimischen Rassismus“, Antiziganismus sowie antischwarzen-, antiasiatischen und weiteren Formen von Rassismus. Die Kosten für diese Denunziations-Hotline belaufen sich zunächst in der Anfangsphase auf 140.000 Euro. Es ist dies die Vorstufe für eine geplante Landes-Antidiskriminierungsstelle in NRW, die auf der Basis eines noch zu formulierenden Gesetzes dann arbeiten soll.

Wer also in Zukunft öffentlich erklärt, dass der Koran und das Grundgesetz sich ausschließen, was sie in der Tat tun, läuft Gefahr, wegen „antimuslimischem Rassismus“ gemeldet zu werden. Es ist dann nur noch ein kurzer Weg, bis staatliche Stellen kommen, um diesen renitenten Menschen zur Ordnung zu rufen. Darf man in Zukunft noch Zigeuner sagen oder ist das künftig strafbewehrt?

„Let’s Petz“

So formulierte die Bild-Zeitung die neue Aufgabe der grünen NRW-Familienministerin. Stasi-Experte Hubertus Knabe, langjähriger Leiter des ehemaligen Stasi-Zuchthauses Hohenschönhausen, erklärte dazu, dass ihn diese Überlegung aus NRW an dunkelste Epochen der deutschen Geschichte erinnere. Das, was hier angedacht sei, sei schlichtweg totalitär. CDU-Bundestagsabgeordneter Stefan Heck aus Marburg erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, dass dieser Vorstoß absurd sei. Die Grünen wollten unseren Rechtsstaat in einen Moralstaat ummodeln. Kritik auch vom parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae.

Biologisch nur zwei Geschlechter!

Zu viel für die Transgender-Lobby

In den letzten Jahren hat es eine Vielzahl von Minderheiten unterschiedlichster Art gegeben, die lautstark ihre Rechte eingefordert haben, und zwar im Sinne der juristischen Gleichbehandlung. So manche Forderung war sicherlich berechtigt. Zu denen, die besonders laut sind, gehören die Lesben- und Schwulenverbände mit ihren diversen Aufsplitterungen, so dass man heute schon Gefahr läuft, als homophob bezeichnet zu werden, wenn man erklärt, dafür zu sein, dass, so wie es im Grundgesetz steht, Ehe und Familie dem besonderen Schutz des Grundgesetzes unterstehen, weil nur diese Form die Überlebensfähigkeit eines jeden Volkes garantiert – ob mit Trauschein oder ohne sei dahingestellt.

Das heißt, es gibt zwei Geschlechter, Männer und Frauen, die diesen Akt vollziehen, um Nachkommen zu erzeugen. Genau diese banale Tatsache wollte eine Doktorandin im Rahmen der „langen Nacht der Wissenschaften“ an der Humboldt-Universität in Berlin vortragen. Dies war zu viel für bestimmte Transgender- und Homogruppen aus dem Umfeld der Universität. Der „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen“ hatte Protest angemeldet. Wenn die Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht erkläre, dass es biologisch nur zwei Geschlechter gebe, dann sei das, so die Kritiker, „transfeindlich“, und solchen „angeblichen Tatsachen“ dürfe die Hochschule keine Bühne geben.

Veranstaltung abgesagt

Liberalität, Toleranz? Fremdworte. Im Einfordern von Toleranz und Akzeptanz für auch extreme Minderheiten sind selbige Minderheiten groß. Wehe, wenn man nicht dieser Auffassung ist, dann ist Toleranz ein Fremdwort, das man noch nicht einmal buchstabieren kann. Kurzum, der Referentenrat der Humboldt-Universität rief zu einer Demo gegen den Vortrag von Vollbrecht auf. Die Universität sagte, angeblich aus Sicherheitsgründen, den Vortrag ab. Das heißt, der Mob auf der Straße, der Mob in der Universität hat gewonnen. Die Wissenschaftsfreiheit, die Redefreiheit, die Meinungsfreiheit sind auf der Strecke geblieben.

In einem sehr offenen Interview in der „Welt“ erklärte Vollbrecht noch einmal ihre Sicht der Dinge, wonach es in der Biologie ein evolutionärer Fakt ist, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Ein Mensch, männlich, auch erkennbar in der Anatomie, der in der Lage ist, Spermien zu produzieren, und ein Mensch, der in der Lage ist, Eizellen zu produzieren, auch dies anatomisch entsprechend begünstigt, nämlich die Frau. In der Biologie gibt es nämlich Begriffe wie Transfrau oder Transmann nicht. Es gibt Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsidentitätsstörungen im Bereich der Biologie. Das heißt, es sind Transgender, also Menschen, die das Gefühl haben, in einem falschen Körper geboren zu sein. Es sind aber Menschen, die einem Geschlecht zuzuordnen sind. Es gibt deshalb kein sogenanntes drittes Geschlecht. Dies ist eine juristische Fiktion. Es gibt, so Vollbrecht, ohne jeden Zweifel einige wenige Menschen, wo man nicht zweifelsfrei sagen kann, welches Geschlecht diese Person hat, aber das heißt nicht, dass es ein drittes gibt.

Die Pressesprecherin der Humboldt-Universität hatte zu den völlig berechtigten Äußerungen von Vollbrecht erklärt, dass diese „nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“ stehen würden. Was also stimmt denn nun? Geht es um das Leitbild oder geht es um angebliche Sicherheitsbedenken? Man fragt sich unwillkürlich nach den Werten, wenn man weiß, dass offensichtlich andere Meinungen nichts wert sind. Solche Werte schreibt man am besten auf eine Papierrolle, um sie in der Toilette aufzuhängen.

„Layla“ verbieten, aber gewaltverherrlichende Rapper-Songs bejubeln

So langsam, aber sicher verrutschen in Deutschland die Maßstäbe. Da gibt es eine Nummer 1 der deutschen Singlecharts, einen Party-Hit namens „Layla“, von DJ Robin und Schürze. In dem Song geht es um eine „Puffmutter“ mit „geiler Figur und blondem Haar, um die schöne Layla, das Luder Layla und die geile Layla“. Es gibt ohne jeden Zweifel Texte, die ohne große Anstrengung über ein höheres intellektuelles Format verfügen. Begründet wird das Verbot dieses Songs auf einem Würzburger Volksfest und im Nachgang auch in Düsseldorf damit, dass es sexistisch sei. Wenn man dies zum Maßstab nimmt, könnte man sicherlich einige Dutzend Party-Hits aus der Vergangenheit eliminieren. Was ist mit dem Song „Komm unter meine Decke“ oder „Ich möchte der Knopf an deiner Bluse sein“… Man muss diesen Song nicht schön finden. Aber auf dem Ballermann auf Mallorca gelten häufig etwas andere Gesetze, und nach der zweiten oder dritten Maß wird keiner auf die Idee kommen, dieses Lied sprachlich und intellektuell zu zensieren und darin eine Förderung des Rotlicht-Milieus zu sehen. Partylaune, wie bei so vielen anderen auch. Wenn wir heute dazu übergehen, solche im Kern gedankenlosen, ideenlosen Lieder gleichwohl auf einen Index zu setzen, ist die Meinungsfreiheit in diesem Staat gefährdet.

Zweierlei Maß

Es ist in diesem Kontext immer wieder verwunderlich, dass politisch linksradikale Songs auch nicht ansatzweise Gefahr laufen, auf einen wie auch immer gearteten Index zu kommen. Die Gruppe „Feine Sahne Fischfilet“ sei nur als Beispiel erwähnt, die in ihren Songs teilweise nicht nur zum Widerstand gegen die Staatsgewalt auffordert, sondern sich dafür ausspricht, den Bullen eins in die Fresse zu geben. Dies ist alles von der Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit gedeckt. Selbst Bundespräsident Steinmeier lobte die Gruppe für ihren Auftritt „gegen rechts“. Schaut man sich einige Gangster-Raps einmal an, so ist die Sprache dort um ein Vielfaches nicht nur vulgärer, ordinärer, sondern sie fordert auch direkt zum Rechtsbruch auf. Wer sich einmal den Song von Krijo Stalka „Serienkilla – Remix“ anhört, der fragt sich verwundert, wieso so etwas aufgeführt werden darf.

Das hat mit Kunstfreiheit nichts mehr zu tun. Das ist ein glatter Aufruf zur Vergewaltigung, ein Aufruf zum Mord. Darüber könnte man sich in dieser Republik einmal Gedanken machen. Die Maßstäbe in Deutschland haben sich leider völlig verrückt. Political Correctness, Gutmenschen und gefühlte Sprachpolizei gehen gegen im Vergleich dazu harmlose Layla-Texte vor. Aber da, wo es um die Aufforderung zur konkreten Gewalt gegen Frauen, gegen Menschen, gegen rechts geht, verschließt man die Augen. Für den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft heißt dies nichts Gutes.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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