Aus der Arbeit der CDU Kreistagsfraktion Lahn-Dill

Gefahrenverhütungsschau an Schulen

Kreistag beschließt Akteneinsichtsausschuss

Schuldezernent Esch weigert sich, Akten herauszugeben

Im Frühjahr dieses Jahres hatte die CDU-Kreistagsfraktion einen aus ihrer Sicht harmlosen Antrag gestellt. Nach mehreren Schulbesuchen und Informationen darüber, dass es keine Gefahrenverhütungsschau über einen längeren Zeitraum an der einen oder anderen Schule gegeben habe, forderte die CDU-Fraktion im Kreistag die Vorlage eines Sachstandsberichts zum Thema Gefahrenverhütungsschau. Es geht um die Sicherheit von Kindern, von Schülern und des Kollegiums.

Der Antrag als solcher wurde seinerzeit vom Kreistag angenommen. In einer Bauausschusssitzung im Mai wurde das Thema erörtert. Der Kreisbrandinspektor erklärte in dieser Sitzung, bezogen auf vier (!) weiterführende Schulen, dass dort „natürlich… bautechnische und brandschutztechnische Mängel festgestellt“ worden seien. Diese seien von den Mitarbeitern dokumentiert und an die Schulbauabteilung weitergeleitet worden. Soweit in Kurzform die Antwort des KBI auf insgesamt 19 Zeilen im Protokoll. Auf Nachfrage von CDU-Bauexpertin Professor Dr. Katja Silbe, was das denn für Mängel gewesen seien, erklärte der Kreis, dass man im Detail nicht darauf eingehen könne. Es handele sich um Mängelprotokolle, die teilweise über 30 Seiten gehen würden. Was man so im „ersten Überblick“ sehen könne, sei, dass es kleinere Mängel gebe. Diese Antwort stellte den Kreistagsabgeordneten Sascha Panten nicht zufrieden. Schon im Vorfeld zeigte er sich über die Aussage des Schuldezernenten Esch verärgert, der zu Beginn der Sitzung in höchst kooperativer Form erklärte: „Ein Gegenstand des Antrages war, die Akten oder sowas zum Protokoll zu geben. Das machen wir nicht, dürfen wir auch nicht aus vielerlei Gründen. Die kennen Sie auch. Aber natürlich geben wir gerne den Bericht ab.“

Aus vielerlei Gründen? Hinweis war der Aspekt des Datenschutzes. Ein Argument, das die CDU auch nicht ansatzweise gelten ließ, weil es bei diesen Akten um die Dokumentation von unterschiedlichsten Baumängeln geht. Hier sind keine personenbezogenen Daten zu erwarten, die auch niemanden interessieren. Ein vorgeschobenes Argument. Panten hakte denn auch noch einmal nach, ob es denn einen Zeitplan gebe, wann die Mängel abgestellt würden. Das Erfassen sei immer das eine, das Abstellen das andere. Antwort des Kreises, und hier des Kreisbrandinspektors: „Also wir überwachen ja nur die Mängel und sorgen nicht (!) dafür, dass sie beseitigt werden. Dafür ist jemand anderes zuständig.“

In der Debatte im Kreistag wiesen Michael Hundertmark, bildungspolitischer Sprecher, und Fraktionschef Hans-Jürgen Irmer darauf hin, dass nach Paragraf 3 der Gefahrenverhütungsschau – Erlass vom 17.12.2019 – festgehalten ist, dass festgestellte Mängel zu dokumentieren sind! Die Beseitigung ist unter Fristsetzung anzuordnen und zu überwachen. Genau hier scheint zumindest ein Grund auf Seiten des Kreises zu liegen, die Protokolle den Ausschussmitgliedern nicht zur Verfügung zu stellen. So beschloss dann der Kreistag auf Antrag der CDU, die es Kraft ihrer eigenen Stärke als mit Abstand stärkste Fraktion im Sinne des Minderheitenrechtes auch so hätte durchsetzen können, dennoch einstimmig, dass ein entsprechender Akteneinsichtsausschuss gebildet wird, der praktischerweise diese Arbeit durch den Bauausschuss erledigen lässt.

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Sascha Panten
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Aktuelle Ausgabe04.04.