Bürgergeld


Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?
2000 Euro vom Staat oder lieber arbeiten?

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) hat aktuell angekündigt, dass Hartz 4 durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt werden soll. Etwas blumig heißt es, die Arbeitsmarktreform solle „mehr Respekt“ und „mehr soziale Sicherheit“ bringen. Nun ist bei uns in Deutschland kaum jemand in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch das soziale Netz gefallen. Im Gegenteil, das in der Regel sehr ordentlich ausgestattete soziale Netz führt dazu, dass ein hoher Anteil von Ausländern aus allen möglichen Staaten dieser Welt nach Deutschland kommt, um von diesem Netz aufgefangen zu werden.

Aktuelle Regelsätze

Derzeit zahlt der Staat für einen Hartz-4-Empfänger 449 Euro pro Monat plus Miete und Heizung. Mit anderen Worten, eine vierköpfige Hartz-4-Familie erhält direkt und indirekt einen monatlichen Betrag von ca. 2000 und mehr Euro. Ein Alleinverdiener muss schon brutto ca. 3500 Euro und mehr monatlich verdienen, um auf den gleichen Nettobetrag zu kommen, denn neben dem Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen gehen auch die Kosten für die Miete vom Gesamteinkommen ab, so dass sich - das ist zwar kein Massenphänomen - manch einer, der einen Job angeboten bekommt, schon fragen könnte, ob sich das Arbeiten lohnt, selbst wenn man netto möglicherweise am Ende des Monats 300 oder 400 Euro mehr zur Verfügung hätte. Aber dafür müsste man den ganzen Monat arbeiten. Rein menschlich gesehen ist diese Frage durchaus verständlich. Deshalb gibt es auch berechtigte Kritik an Heils Plänen, weil das Lohnabstandsgebot auch nicht ansatzweise mehr in der richtigen Relation ist. Leistung muss sich lohnen, so der allgemeine Spruch, den auch viele unterschreiben. Aber die Lebenswirklichkeit sieht partiell anders aus.

Wenn man dann noch bedenkt, dass nach den Vorschlägen von Heil dieser Betrag um ca. 50 Euro monatlich erhöht wird, erhöht sich die Gesamtproblematik entsprechend. Gesamtkosten pro Jahr ca. 2 Milliarden Euro.

Sanktionen müssen bleiben

Spricht man mit Mitarbeitern im Jobcenter oder mit Arbeitgebern, dann wird durchaus häufiger mitgeteilt, dass so mancher scheinbare Arbeitsplatzsuchende aus den oben genannten Gründen in Wirklichkeit kein gesteigertes Interesse hat, einen Job anzunehmen. Geht es nach Bundesarbeitsminister Heil ist dies in den ersten sechs Monaten zwischen Erstbezug Hartz 4 und theoretischer Arbeitsplatzsuche völlig egal. In dieser sogenannten „Vertrauenszeit“ sollen Leistungskürzungen ausgeschlossen werden, auch wenn der betreffende Kandidat sich beispielsweise weigert, einen Vorstellungstermin beim Arbeitgeber wahrzunehmen, einen Vorstellungstermin im Arbeitsamt oder eine angebotene Fort- und Weiterbildung. Stattdessen setzt man lieber darauf, dass der Staat oder die Allgemeinheit, der Arbeitnehmer, der jeden Tag arbeiten geht, schon dafür sorgen wird, dass man sein Auskommen mit dem Einkommen hat.

Kein Arbeitswille – keine Unterstützung

Wenn jemand in diesem Staat eine Arbeit angeboten bekommt, die er intellektuell und körperlich in der Lage ist auszuüben, ist es dessen moralische Pflicht, diese Arbeit auch anzunehmen. Dies ist er der Allgemeinheit, der Gesellschaft gegenüber schuldig. Wenn jemand sich weigert, Zwangsmaßnahmen kann es in einer Demokratie diesbezüglich natürlich nicht geben, dann allerdings sollte sich der Staat sehr gut überlegen, ob nicht sämtliche staatlichen Leistungen wegfallen. Es gibt das Sprichwort „Jeder ist seines Glückes Schmied“, und darin ist eine ganze Menge Wahrheit enthalten. Wer meint, lieber faulenzen zu müssen, „Hartzer“ spielen zu müssen, der mag dies tun, aber bitte ohne jegliche staatliche Alimentation.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, so der zuständige Abgeordnete Stephan Stracke, sei gegen diese Pläne, da das Jobcenter weiterhin Möglichkeiten zur Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen brauche inklusive Sanktionen. Mit der sanktionsfreien Zeit werde das Prinzip des Förderns und Forderns durchbrochen. Außerdem, so Stracke, würden die Pläne auch das Subsidiaritätsprinzip durchbrechen, indem innerhalb der ersten beiden Jahre Leistungen trotz erheblichen Vermögens gewährt werden und auch Wohnraum bedarfsunabhängig in tatsächlicher Höhe anerkannt wird.

All dies gehe in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das von der CDU im Sinne der sozialen Gerechtigkeit entschieden abgelehnt werde.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024