Völlig unverständlich

FDP lehnt Speicherung von IP-Adressen zur
Verfolgung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ab

Bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion herrscht Unverständnis darüber, dass die FDP die Speicherung von IP-Adressen zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch ablehnt.

Die FDP, so der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, versündige sich an den missbrauchten Opfern, denn viele Straftaten hätten durch die entsprechende Speicherung und Zurverfügungstellung der Daten für das Bundeskriminalamt verhindert werden können.

Es habe, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Andrea Lindholz, über 19.000 Hinweise der amerikanischen Nichtregierungsorganisation NCMEC auf Kindesmissbrauch in Deutschland gegeben, und zwar in den letzten fünf Jahren, die nicht ermittelt werden konnten, da die Daten nicht gespeichert waren. Beispielsweise habe das BKA über 500 Zugriffe auf die Homepage des rechtsradikalen Mörders von Hanau festgestellt. Die IP-Adressen und damit die Identität dieser potenziellen Zeugen oder Mitwisser sei jedoch mangels Speicherverpflichtung nicht ermittelt worden - konnte nicht ermittelt werden. Dabei hat der Europäische Gerichtshof die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten vor allem von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt.

Damit, so die Union, habe man nationale Spielräume, die man im Interesse des Opferschutzes und der Strafverfolgung nutzen müsse. Diese Speicherfähigkeiten würden dazu beitragen, den Kampf gegen Kindesmissbrauch, eines der widerlichsten Verbrechen überhaupt, zu intensivieren. Aber auch im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität oder Extremisten sei die entsprechende Speicherung mehr als hilfreich. Wer eine solche Speicherung von Daten ablehne, mache sich mitschuldig an Straftaten, mache sich mitschuldig, dass es unnötigerweise Opfer gebe und erleichtere das Geschäft der Kriminellen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024