Was sagen eigentlich fleißige Arbeitnehmer dazu?

Ampel streicht Sanktionen für Arbeitsunwillige

Eigentlich gehört es zum Prinzip des Förderns, dass auch gefordert wird. Im Klartext: Wenn jemand in Deutschland arbeitslos wird, hilft ihm der Staat durch entsprechende Unterstützung - zu Recht, damit er oder sie nicht finanziell ins Bodenlose fällt. Häufig ist es auch so, dass Arbeitslosigkeit unverschuldet ist. Die Gründe kennt jeder. Die Mehrzahl derjenigen, die arbeitslos geworden sind oder aus anderen Gründen den Job wechseln wollen, ist sehr bemüht, möglichst zeitnah wieder eine neue Arbeitsstelle zu bekommen, denn die Allgemeinheit hat die Phase der Arbeitslosigkeit durch entsprechende Beiträge mit finanziert. Das heißt, im Umkehrschluss gibt es auch eine moralische Verpflichtung derjenigen, die wieder in Arbeit kommen, dass sie dann auch ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. So funktioniert in Kurzform das gesamte System.

Nun gibt es aber einige, die dieses System schamlos ausnutzen und vergleichsweise wenig inneren Antrieb verspüren, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. In der Vergangenheit konnte Arbeitsunwilligen die sogenannte Hartz-4-Unterstützung um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, wenn sie beispielsweise Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen haben, wenn die Bereitschaft zur Integration nicht vorhanden ist, die Bereitschaft zum Lernen der deutschen Sprache, zur Fortbildung und anderes mehr als Grundlage dafür, dass man mit höherer Wahrscheinlichkeit wieder eine Arbeitsstelle bekommt.

Seit Juli dieses Jahres gilt dies nicht mehr. Wer nicht zu einem Bewerbungsgespräch kommt, das in der Vergangenheit vom Jobcenter auferlegt wurde, der hat keinerlei Nachteile mehr zu befürchten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte dazu, man wolle „Hartz 4 überwinden“.

Eine populistische Forderung, ein populistischer Beschluss der Ampel, der die Faulen belohnt und die Fleißigen bestraft, denn diese sind es, die durch die Zahlung ihrer Beiträge genau die Unterstützung derjenigen ermöglichen, die gar nicht daran denken, arbeiten gehen zu wollen. Deshalb war es in der Vergangenheit richtig, dass es für diese kleine Gruppe Sanktionen gab. Der Chef der Arbeitsagentur, Detlef Scheele, kann diese Regelung nicht nachvollziehen, denn Strafen für säumige Hartz-4-Bezieher seien „ganz vernünftig“. Und auch der Deutsche Städtetag hält diese Entscheidung für falsch.

Wer nicht arbeiten will, hat keinerlei Anspruch auf Unterstützung

Eigenverantwortung des Einzelnen sieht völlig anders aus. So manch einer macht es sich in der sozialen Hängematte dieses Staates bequem. Viele, die in den letzten Jahren auch als Asylbewerber gekommen sind, wissen um genau diese Hängematte, aber nicht nur diese, und haben wenig primär Motivation, 40 Stunden in der Woche zu arbeiten. Um es sehr deutlich zu sagen: Wer arbeitslos ist, wer nicht arbeiten kann, weil er krank ist, weil er eingeschränkt ist, der hat jedes Recht auf entsprechende staatliche Unterstützung, Unterstützung dieser Gesellschaft. Wer aber einen Job angeboten bekommt, den er körperlich und intellektuell in der Lage ist auszufüllen, sich aber verweigert, hat, so müsste es eigentlich sein, hat keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Bereitschaft, eine Arbeit aufzunehmen, würde mit Sicherheit signifikant höher werden, wenn diese staatliche Unterstützung dann komplett wegfallen würden. Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024