Aus der Arbeit der CDU-Fraktion im Stadtparlament Wetzlar

CDU Stadtverordnetenfraktion besucht das Tierheim Wetzlar

Kürzlich hat die Wetzlarer CDU-Fraktion das Wetzlarer Tierheim im Magdalenenhäuser Weg besucht. Empfangen wurden wir von der Vorsitzenden des Tierschutzvereins Wetzlar und Umgebung e.V. Miriam Heykamp. Frau Heykamp stellte uns beim Besuch die baulichen Erneuerungen und noch laufenden Bauarbeiten des Tierheims vor. So wurde unter anderem die Fassade des Hauses saniert und an einem neuen Hundezwinger-Dach gearbeitet. Beim Rundgang über die Anlage konnten wir die tolle Arbeit der Mitarbeiter miterleben. So trafen wir auf glückliche Meerschweinchen, Kaninchen, Hunde und Katzen, welche von sehr engagierten Mitarbeitern umsorgt werden.

Der Träger des Tierheims ist der Tierschutzverein Wetzlar und Umgebung e.V. Der Tierschutzverein übernimmt eine wichtige Aufgabe der Kommunen im Bereich der Fundtierverwaltung. Für diese Aufgabe leisten die Stadt Wetzlar und die weiteren Kommunen im Lahn-Dill-Kreis einen finanziellen Zuschuss von 50 Cent pro Einwohner. Im Gespräch mit Frau Heykamp konnten wir herausarbeiten, dass es zur Deckung der laufenden Kosten des Tierheims eine Anhebung der Pauschale auf bis zu 1,50 Euro pro Einwohner bedürfe. So beauftragten wir bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2022 einstimmig den Magistrat der Stadt Wetzlar damit, Verhandlungen mit den Städten und Gemeinden des Landkreises zu führen, um für eine ausreichende finanzielle Versorgung des Tierheims zu sorgen.

Neben den Kostenfragen diskutierten wir auch über bundesgesetzliche Fragen, wie unter anderem der Ermöglichung für Tierärzte, ihre Tätigkeit auch ehrenamtlich in Tierheimen ausüben zu dürfen. Dies ist derzeit nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nicht erlaubt, denn das Honorar ist vom Verordnungsgeber vorgeschrieben. Diese Frage müsste die derzeitige Bundesregierung, welche für die Regelung der Gebührenordnung mit dem Bundesrat zuständig ist, gemeinsam mit den Tierärzteverbänden erläutern.

Ein weiteres Diskussionsthema stellte die Frage einer Kastrationspflicht von Katzen im Stadtgebiet dar. Mit einer Kastrationspflicht werden immer weiter anwachsende Katzenpopulationen vermieden und damit die Verelendung der Tiere verhindert. In Hessen ist es den Kommunen freigestellt dies in einer eigenen Satzung festzusetzen. Momentan haben viele Städte und Gemeinden in Hessen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dieser Frage werden wir uns in Wetzlar in Zukunft ebenfalls widmen müssen.

Wir danken Frau Heykamp für den interessanten Einblick und dem gesamten Team für die wertvolle Arbeit!

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Michael Hundertmark
Michael Hundertmark

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