Einfache Grundsteuerreform für Hessen

Die vom Bund eingeleitete Grundsteuerreform kommt.

Und mit ihr ein Abfragebogen der Steuerverwaltung, der recht komplex ist. Aber nicht in Hessen. „Unser Land weicht vom komplizierten Bundesmodell ab und setzt auf ein schlankes und einfaches Modell sowie breiten Service. Damit wollen wir den Bürgern und Steuerzahlern entgegenkommen“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Steinraths.

Die Serviceverbesserung in Hessen zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die Finanzämter im Juni und Juli auch samstags telefonisch erreichbar sind. Ebenso kümmern sich Fachleute hessenweit bei der eigenen Servicehotline speziell um die Fragen zur elektronischen Abgabe. „Hinzu kommt, dass die Finanzämter die Eigentümer in einem Schreiben mit individuellen Informationen versorgen. Ebenso wird das Internetportal mit weitreichenden Infos versorgt“, so der Abgeordnete.

Die größte Steuerreform seit Jahrzehnten wird bei den Ämtern wie bei den Bürgern für zeitlichen Aufwand sorgen. Dennoch wolle man, dass die Eigentümer so weit wie es nur geht, entlastet werden. Der Grund für die gesamte Maßnahme ist, dass das Bundesverfassungsgericht Bund und Ländern 2018 die Aufgabe erteilt hat, die Grundsteuer zu reformieren. Dazu gehört, dass die bisherigen Daten veraltet sind und dringend aktualisiert werden müssen. Dies betrifft Millionen von Hessinnen und Hessen, welche Haus- oder Grundstückseigentümer sind. „Mithilfe der Abfrage werden die Steuern, die Grundsteuer B, neu berechnet. Die neue Steuer gilt dann ab 2025, wird wie bisher direkt an die Kommune gezahlt und bleibt zu 100 Prozent auch dort“, berichtet Steinraths.

Weitere Informationen gibt es unter:

www.finanzamt.hessen.de

https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/finanzamt-fuer-die-grundsteuerreform-suchen

www.grundsteuer.hessen.de

Tel.: 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr und im Juni und Juli auch Samstag, zwischen 8 und 13 Uhr)

Über den Autor

Frank Steinraths
Frank Steinraths
Landtagsabgeordneter CDU Lahn-Dill
Aktuelle Ausgabe4/2024