Wahlrecht hat sich bewährt

Das Wahlrecht ist ein hohes Gut in einer Demokratie. Es zu schützen und zu achten, ist oberstes Ziel des Staates wie auch der Gesellschaft. „Wer endlich 18 Jahre alt wird freut sich doppelt, da er nun auch voll mündig ist und wählen darf und kann“, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Steinraths.

Derzeit plant die SPD mit einem populistischen Antrag, das Wahlrecht auf 16 Jahre abzusenken, ohne weitere Konsequenzen für die Volljährigkeit. „Doch beides, Volljährigkeit und Wahlrecht, gehören für uns zusammen. Das bisherige Bürgerrecht, ab 18 Jahren wählen zu dürfen, hat sich bewährt. Es bleibt auch in Zukunft sinnvoll, das Wahlalter an die Volljährigkeit zu koppeln. Alles andere würde unweigerlich Widersprüche hervorrufen“, erklärt der Abgeordnete.

Wer unter 18 ist, darf in Deutschland z.B. ohne die Einwilligung der Eltern keine Verträge abschließen, geschweige denn ein Fahrrad kaufen. Es würde nicht zusammenpassen, dass man mit 16 Jahren zwar ein Kommunalparlament wählen soll, aber kein Rechtsgeschäft ohne die Eltern eingehen darf. „Diese Haltung wird auch von einem großen Teil der Bevölkerung so geteilt“, so Steinraths.

Die CDU-Fraktion sieht ihre Aufgaben darin, junge Menschen an die politische Willensbildung heranzuführen und die Jugendlichen in Hessen ernst zu nehmen. Dafür muss ihre Beteiligung durch Mitwirkungsgremien auf allen Ebenen gestärkt werden. Erstmals in der Geschichte des Landes Hessen wird es zudem Ende des Jahres einen Landesjugendkongress geben, bei dem 120 junge Menschen diskutieren und mit der Landespolitik ins Gespräch kommen können. „Hier sehen wir gerade in der Schaffung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten in den Kommunen vor Ort sowie im Ausbau von digitaler Jugendbeteiligung erhebliches Mitgestaltungspotential. Bewährt hat sich auf Landesebene das Jugendaktionsprogramm Partizipation, das jungen Menschen über Jahre hinweg die Möglichkeit bietet, ihr direktes Lebensumfeld mitzugestalten“, führt der Abgeordnete aus.

Es gibt zudem keinen qualitativen Unterschied zwischen einer Bundestagswahl, einer Landtagswahl oder einer Kommunalwahl. „Deshalb kann es schon gar keinen Anlass dafür geben, für diese Wahlen künftig – wie von der SPD vorgeschlagen - unterschiedliche Altersgrenzen einzuziehen“, schließt der Abgeordnete ab.

Über den Autor

Frank Steinraths
Frank Steinraths
Landtagsabgeordneter CDU Lahn-Dill
Aktuelle Ausgabe3/2025