Lobenswertes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Muslimische Mädchen müssen am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen

Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geurteilt, dass muslimische Mädchen am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Die Klage einer jungen Muslima gegen gemeinsamen Schwimmunterricht verstoße nicht (!) gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßte das Urteil auch deshalb, weil es damit die deutsche Praxis und Rechtsprechung bestätigt. Nach Artikel 9 wird damit die Religionsfreiheit zwar eingeschränkt, um zu garantieren, dass Schülerinnen auch am Sportunterricht teilnehmen. Dies ist Integration, und Schule spielt im Prozess der sozialen Integration natürlich eine besondere Rolle.

Wer auf Dauer in Deutschland leben will, muss akzeptieren, dass es bestimmte Werte und Gebräuche auch in Schulen gibt, die von jedem einzuhalten sind. Wenn das nicht der Fall wäre, würde dies zu einer völligen Beliebigkeit in der Schule führen. Wem das nicht passt, dem steht es in dieser Demokratie völlig frei, sich ein Land seiner Wahl auszusuchen, das beispielsweise getrennten Schwimmunterricht anbietet.

Aktuelle Ausgabe3/2024