Endlich:

Asylkompromiss zwischen CDU und CSU geht in die richtige Richtung
Warum nicht früher?

CDU und CSU haben sich nach langem Streit auf eine „Obergrenze“ von 200.000 Flüchtlingen im Jahr verständigt. Diese Einigung ist sehr begrüßenswert. Diese Zahl umfasst nicht nur Flüchtlinge und Asylbewerber, sondern auch subsidiär Geschützte sowie Familiennachzug. Gleichzeitig haben die Unionsparteien nochmals betont, sie wollten verstärkt die Fluchtursachen vor Ort bekämpfen, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens intensivieren, den Schutz der EU-Außengrenzen verstärkt einfordern, aber auch gleichzeitig Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen solange aufrechterhalten.

Ferner sollen in Deutschland in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Bamberg und Heidelberg zum Beispiel Asylverfahren gebündelt werden. Danach bleiben die Asylbewerber dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden ebenfalls dort getroffen, und im Falle der Ablehnung werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.

Auch haben beide Parteien sich darauf geeinigt, die Liste der sicheren Herkunftsländer auszuweiten. In diese Listen sollen auch Marokko, Algerien und Tunesien aufgenommen werden.

Schließlich verständigten sich die beiden Schwesterparteien auch darauf, ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen, das zum Ziel hat, die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu steuern. Diese Einwanderung müsse sich "am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren". Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt.

Wichtig ist nach Auffassung von CDU und CSU auch, dass der Familiennachzug ausgesetzt bleibt, denn ansonsten kämen weitere Hunderttausende von Nachzüglern. Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, dass diejenigen, denen man jetzt zu Recht geholfen hat, weil sie vor Bomben fliehen mussten, dann zurückkehren müssen, wenn sich die Lage in ihrem jeweiligen Heimatstaat beruhigt hat.

Aktuelle Ausgabe4/2024