„Impfdrängler“ Strack-Schmalor lässt gegen die Freikirchen Muskeln spielen

Reinhard Strack-Schmalor, Verwaltungsdirektor und bekannt dafür, dass er sich mit seiner Ehefrau, die aus Gießen stammt, als einer der ersten im Impfzentrum hat impfen lassen, was zu berechtigter massiver Kritik an ihm und Landrat Schuster geführt hat, ist im Lahn-Dill-Kreis nicht unbedingt bekannt dafür, Antragstellern mit viel Empathie zu begegnen, die Veranstaltungen in schwierigen Corona-Zeiten durchführen wollen.

Dass Verordnungen eingehalten werden, ist völlig unstreitig. Doch bei Strack-Schmalor hat man das Gefühl, dass er dazu neigt, seine Macht als entsprechender Behördenchef auszuspielen. Es hat in der Vergangenheit eine Reihe von Beispielen gegeben, wo Veranstaltungen durchgeführt werden sollten, aber an engstirnigen Auflagen scheiterten, die in anderen Landkreisen möglich waren.

Opfer: die Freikirchen

In einem Schreiben vom 15.12.2021 schreibt Strack-Schmalor „an die Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften im Bereich des Lahn-Dill-Kreises“ und erklärt diesen, dass man im Rahmen der Überwachungsaufgabe gehalten sei, die Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in den Blick zu nehmen. Da die Spezialregelungen des Paragrafen 17 Covid-Schutzverordnung nur Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen im engeren Sinne betreffen, muss man aus Strack-Schmalors Sicht weitere Verordnungen durch die Glaubensgemeinschaften realisieren.

Er fügt die Paragrafen 15, 16, 19, 20, 21, 22 und 23 an - jeder Laie weiß natürlich sofort, welche das sind -, und er fordert die Glaubensgemeinschaften auf, eine Reihe von Fragen zu beantworten, wie die Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaft organisiert ist, durch wen die Gemeinschaft entsprechend der Satzung rechtlich vertreten ist (freundlicher Hinweis: Bitte sehen Sie gegebenenfalls in Ihrer Satzung etc. nach). Man will wissen, ob die Glaubensgemeinschaften weitere Veranstaltungen durchführen, wenn ja, welche, in welchen Räumlichkeiten sie tätig sind, ob sie Bildungsangebote präsentieren, Veranstaltungen, Verkaufsstellen, Angebote und Speisen, Übernachtungsmöglichkeiten, andere Dienstleistungen… Vorsorglich weist Strack-Schmalor darauf hin, dass es bei der Beantwortung der Fragen nicht reichen würde, dass Regelungsvorschläge übergeordneter Organisationseinheiten übernommen werden. Es sei eine Anpassung an die konkreten örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen.

Schikane?

Es erstaunt schon ein klein wenig, dass der Kreisausschuss mit Datum vom 15.12.2021 dieses Schreiben formuliert, wohlwissend, dass am 16.12. eine neue Verordnung in Kraft tritt. Dass eine neue Verordnung in Kraft tritt, war kein Staatsgeheimnis, und sie bedarf immer einiger Tage Vorlauf. Es erscheint unwahrscheinlich, dass Strack-Schmalor die Verordnung vom 16.12. nicht kennt. Ein Vertreter der Staatskanzlei erklärte dazu, dass der Lahn-Dill-Kreis „erkennbar von einer nicht mehr aktuellen Verordnungslage“ ausgehe.

Datenschutz verletzt?

Eine spannende Frage, die die CDU-Kreistagsfraktion dem Regierungspräsidenten zur Prüfung vorgelegt hat, ist das Anschreiben des Kreises per E-Mail vom 15.12.2021, 16.49 Uhr, denn dort sind alle E-Mail-Anschriften der Beteiligten sichtbar, rund 40 an der Zahl. Parallel sind Landrat Schuster (SPD) und Sozialdezernent Aurand (SPD) in Kenntnis gesetzt worden.

CDU-Initiative im Kreistag

Die CDU wird diese offensichtlich einseitige Abfrage, ausschließlich an die Freikirchlichen Gemeinden gerichtet, zum Anlass nehmen, im Kreistag einen Berichtsantrag zu stellen und Fragen zu formulieren. Zur Begründung des gesamten Vorgehens hatte der Kreis mitgeteilt, dass in der Vergangenheit festzustellen gewesen sei, dass wiederholt Veranstaltungen von Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften Ausgangspunkt von Infektionsgeschehen gewesen seien. Brisant wird diese Begründung dann, wenn man weiß, dass die Kreisspitze gegenüber der WNZ und ihrem Redakteur Linker die Frage, ob Religionsgemeinschaften zum Infektionsgeschehen beigetragen hätten, in der Vergangenheit immer verneint hat.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für die CDU Fragen, die der Kreis zu beantworten hat.

1. Welche religiösen Veranstaltungen im Lahn-Dill-Kreis haben zum Infektionsgeschehen wann beigetragen?

2. Wie viele Personen sind infiziert worden?

3. Wie viel Genesene gab es und wie viel Verstorbene?

4. Wer hat die Fälle jeweils (Infektionsgeschehen) angezeigt?

5. Ist es zutreffend, dass das Schreiben nur an Freikirchen ging, falls ja, warum nur an diese?

6. Ist es zutreffend, dass die evangelische und katholische Kirche kein entsprechendes Schreiben erhalten haben? Wenn ja, warum?

7. Wie viel islamische Moscheevereine mit Versammlungsstätten und/oder klassischen Moscheebauten gibt es im Lahn-Dill-Kreis? Von welchen Vereinen (VEKZ, DITIB, Milli Görüs…) werden sie jeweils betrieben?

8. Haben diese Moscheevereine ebenfalls ein Anschreiben erhalten? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

9. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Kreis die im Anschreiben genannten Fragen erhoben?

10. Sieht der Kreis den Datenschutz dadurch verletzt, dass er in dem Anschreiben an die offensichtlich ausschließlichen Freikirchlichen Gemeinden rund 40 E-Mail-Anschriften für jedermann einsehbar bekanntgegeben hat?

11. Wann ist dem Lahn-Dill-Kreis bekannt gewesen, dass die Corona-Schutzverordnung in neuer Form zum 16.12.2021 Anwendung findet?

Soweit ein Auszug. Um nicht missverstanden zu werden: Corona-Schutzmaßnahmen sind wichtig und notwendig, Impfmaßnahmen ebenfalls. Doch es stellt sich spätestens dann die Frage nach dem Sinn einer doppelten Impfung und einer Booster-Impfung, wenn Menschen anschließend dennoch gefühlt ohne Not drangsaliert werden, obwohl man genau die Corona-Schutzmaßnahmen ergriffen hat, um die der Staat bittet. Man darf gespannt sein, ob die Mehrheit des Kreistages dem Dringlichkeitsantrag der CDU in der Sitzung am 17.1.2022 zustimmen wird.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024