Flüchtlingshilfe Mittelhessen blockiert gezielt Abschiebungen

Viele Bürger fragen sich zu Recht, warum eigentlich, gemessen an der Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber, vergleichsweise wenig abgeschoben werden. Die Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber liegt aktuell bei ca. 250.000. Abgeschoben wurden im 1. Halbjahr 2017 lediglich rund 12.500. Gründe für diese aus Sicht vieler Bürger unbefriedigende Rückführung in die Heimat sind Einrichtungen wie zum Beispiel die Flüchtlingshilfe Mittelhessen e.V., die mit Sitz in der Phantastischen Bibliothek in der Turmstraße 20 in Wetzlar zur Blockade aufruft.

Die Institution Phantastische Bibliothek muss sich an dieser Stelle einmal Gedanken darüber machen, ob es ihrer eigentlich guten Arbeit zuträglich ist, wenn sie eine politisierte linke Flüchtlingshilfe de facto in ihren Räumen beherbergt.

So funktioniert das Ganze:

Wie das Ganze funktioniert, ergibt sich aus einem Schreiben der Flüchtlingshilfe Mittelhessen, das die Redaktion vor wenigen Tagen erhalten hat. Es heißt dort:

„Liebe Ehrenamtliche, da derzeit wieder vermehrt negative Bescheide, die besonders Afghanistan, Irak, Syrien (subsidiärer Schutz) betreffen, versandt werden, muss ja innerhalb einer 14-tägigen Frist Einspruch/Klage gegen den Bescheid erhoben werden. Falls Sie nicht sofort einen Termin bei Anwalt S. (Name ist der Redaktion bekannt) oder gegebenenfalls einem anderen Anwalt erhalten, können Sie erst einmal zur sogenannten „Fristwahrung“ die beigefügte Formklage ausfüllen und sie zusammen mit den Kopien des Bescheids und des „gelben Umschlags“ an das Verwaltungsgericht schicken – mit Rückschein bitte! – oder besser das Ganze persönlich dort abgeben (lassen). Anschließend hat man vier Wochen Zeit, um die inhaltliche Begründung durch den Anwalt begründen zu lassen. Bitte entfernen Sie die nicht passenden Passagen aus dem Klageantrag, in dem auch die Passagen formuliert sind, wenn hier Neugeborene in das Klageverfahren der Eltern einbezogen werden wollen: Das passiert nämlich nicht automatisch – und die Eltern müssen für ihr Baby quasi einen neuen Asylantrag – oder eben die Klage gegen die Ablehnung – stellen.

Bitte sagen Sie Ihren Schützlingen, dass ein Anwalt für sie arbeitet – aber dies gegen Geld! Unser Anwalt ist so kulant und verlangt lediglich 50 Euro Ratenzahlung pro Monat…“

Soweit ein Auszug aus dem Brief der Flüchtlingshilfe an die Ehrenamtlichen, die bei ihr engagiert sind.

Mit anderen Worten, hier wird zu Lasten des Steuerzahlers der Versuch unternommen, Menschen, die kein Anrecht auf Asyl haben, hier zu behalten. Die Verwaltungsgerichte sind mittlerweile durch genau solche Klagen völlig überlastet. Seit 2013 hat sich in Hessen alleine die Zahl verzehnfacht. Von Januar bis Juli dieses Jahres haben rund 19.000 (!) Asylbewerber Klagen bei den Hessischen Verwaltungsgerichten eingereicht.

Hessen hat deshalb reagiert und 45 neue Verwaltungsrichter eingestellt. In der Sache richtig, aber für den Steuerzahler natürlich teuer, denn auf die Art und Weise bleiben andere Verfahren länger liegen oder dauern ganz einfach länger.

Irmer fordert Verkürzung der Verfahren

Um genau diesen Missbrauch zu verhindern, werde er, so Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer, in Berlin im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf drängen, dass bei den Asylverfahren grundsätzlich Änderungen stattfinden müssen. Es sei völlig inakzeptabel, dass Verfahren, aus welchen Gründen auch immer, zwei, drei oder auch mehr Jahre dauern. Es sei aus seiner Sicht auch notwendig, die Einspruchsmöglichkeiten zu reduzieren. Wenn ein Asylbewerber komme, müsse dieser Antrag innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten so oder so beschieden werden. Danach sei es völlig ausreichend, dann noch einmal eine Einspruchsmöglichkeit zu haben, damit das Ganze noch einmal überprüft werden kann. Aber auch diese Überprüfung müsse in einer Frist von drei, maximal sechs Monaten erledigt sein, so dass eine Abschiebung dann auch im Fall des Falles konsequent erfolgen könne.

Im Interesse derjenigen, die wirklich um ihr Leben fürchten müssen, weil sie politisch verfolgt werden, sei es wichtig, die „Spreu vom Weizen zu trennen“.

Abschiebungen zentralisieren

Im Übrigen müsse man ernstlich darüber nachdenken, ob es richtig ist, dass die Bundesländer für die Abschiebungen zuständig sind. Denn während rot-rot-grün regierte Bundesländer wie Berlin oder Thüringen de facto nicht abschieben würden, versuchten Unions-geführte Länder dies deutlich stringenter durchzuführen. Es könne aber nicht sein, dass berechtigte Abschiebungen von politisch interessierter Seite blockiert und verhindert werden. Das Asylrecht sei ein bundesweit geltendes Recht. Deshalb müssten bei den Abschiebungen bundesweit auch überall die gleichen Standards angewandt werden können.

Aktuelle Ausgabe4/2024