Dem Amthof in Lahnau hilft es leider nicht mehr

Bundesgerichtshof stärkt Sanierungspflicht von Eigentümern

Für den Amthof in Lahnau kommt die Botschaft zu spät, obwohl es seit Jahren eine gesetzliche Verpflichtung gibt, dass Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden verpflichtet sind, diese zu erhalten. Mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden Eigentümer ebenso wenig von ihren Sanierungspflichten wie hohe Kosten, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Leider war es so, dass der Lahn-Dill-Kreis als Eigentümer des Gebäudes, in dem eine Grundschule untergebracht war, dieses, so muss man es formulieren, offensichtlich gezielt hat verkommen lassen, so dass es dann einen erheblichen Sanierungs- und Renovierungsstau gab und die Sicherheit der Schüler im Schulgebäude nicht mehr jederzeit gewährleistet war.

Statt das Gebäude, das ortsbildprägend im Lahnauer Ortsteil Atzbach ist, zu sanieren, schloss der Kreis die dort befindliche Grundschule und verscherbelte dieses historisch bedeutsame Gebäude. Der gleiche Kreis, der über seine eigene Denkmalschutzbehörde andere Besitzer von entsprechenden Gebäuden auffordert, entsprechendes zu investieren, hat bei der eigenen Immobilie die Ansprüche, die er an andere stellt, nicht erfüllt.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

Bildergalerie

Aktuelle Ausgabe07.03.