Erfreuliches Urteil des EuGH

Kopftuchverbot zulässig

Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland entschieden, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will. „Diese Entscheidung“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „begrüße ich ausdrücklich, denn die religiöse Notwendigkeit des Kopftuchtragens ist vom Koran nicht abgedeckt. Das Kopftuch ist bei den meisten Muslima eine gezielte Abgrenzung zur westlichen Kultur und dient deshalb nicht der Integration.“

Im Übrigen, auch das sei bekannt, würden gerade junge muslimische Mädchen innerfamiliär häufig unter Druck gesetzt, wenn sie kein Kopftuch tragen möchten. „Kopftuchträgerinnen symbolisieren mit ihrer bewussten Entscheidung pro Kopftuch eine innere Distanz zu unseren Werten einerseits, andererseits aber auch die vermeintliche Überlegenheit des Islam gegenüber den Ungläubigen, so wie es an vielen Stellen im Koran ja auch zum Ausdruck kommt“, so Irmer.

Dieses gezielte politische Signal hat deshalb im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen, weder an den Kindergärten noch an den Schulen oder an Gerichten. Dass aktuell die Türkei, die eine gezielte Islamisierung seit Jahren betreibt, dieses Urteil kritisiert, muss nicht weiter verwundern. Kritisiert wurde von der Türkei, dass dies eine Verletzung der Religionsfreiheit sei und die Islamophobie anheize. Herrn Erdogan müsse an dieser Stelle gesagt werden, dass das Kopftuch mit Religion nichts zu tun habe, sondern eine politische Demonstration sei. Das Spielchen, jemanden als islamophob zu erklären, nur weil er berechtigte Kritik an bestimmten Entwicklungen innerhalb des Islam oder islamischer Staaten äußert, sei hinreichend bekannt und entbehre jeder Substanz. Es sei das klassische Totschlagargument, mit dem man versuche, kritisches Denken zu unterbinden.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024