MdB Irmer begrüßt Gehörlosen- und Taubblindengeld in Hessen
Kürzlich hatte MdL Max Schad, der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, berichtet, dass ein neues Sinnesbehindertengeld-Gesetz beschlossen worden sei. Danach erhalten künftig gehörlose Menschen eine finanzielle Leistung von 150 Euro und taubblinde Menschen von bis zu 1300 Euro im Monat.
Dynamisierung beschlossen
Das Land Hessen zahlt dafür künftig 8 Millionen Euro. Betroffen sind rund 4000 Menschen, die gehörlos oder taubblind sind. Er begrüße ausdrücklich den Beschluss des Landtages, so Irmer. Die Vertreter des Sehbehindertenverbandes genauso wie die Vertreter des Verbandes tauber Menschen hätten bei verschiedenen Veranstaltungen in ihren Grußworten immer wieder darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig eine solche finanzielle Hilfe sei. „Dieser Auffassung kann ich mich nur ausdrücklich anschließen“, so Irmer, „denn ein gesunder Mensch, der keinerlei Sinnesbehinderungen hat, kann sich nur schwer in die Situation Betroffener hineinversetzen. Das Leben ist ein völlig anderes. Deshalb ist es richtig, hier entsprechend finanzielle Unterstützung zu gewähren.“