Bundestagswahl am 26. September 2021

Freiheit und Leistung statt grüne Quoten und Bevormundung

Schaut man sich das Bundestagswahlprogramm der Grünen an und die Verlautbarung unterschiedlicher grüner Spitzenpolitiker, dann ist das, was die Grünen wollen, ein Angriff auf Freiheit, auf Eigenverantwortung, auf Leistung.

Beispiele:

- Migrantenquote im öffentlichen Dienst

- Diskriminierungsquote

- Geschlechterparität in deutschen Parlamenten

- Frauenquote „auf allen Ebenen“

- Obergrenzen in der Landwirtschaft pro Stall

- aber keine Obergrenze bei Zuzug!

Wer wie die Grünen eine Migrantenquote oder eine Diskriminierungsquote für den öffentlichen Dienst fordert, macht die Einstellung von der Herkunft abhängig oder von der subjektiven Einschätzung dessen, was Diskriminierung ist. Der Staat also definiert Diskriminierung, die subjektiv sehr unterschiedlich sein kann. Eine Bürokratiewelle rollt auf den öffentlichen Dienst zu, denn parallel müssen Gleichstellungsdaten erhoben und Diversitätspläne erarbeitet werden. Es geht um die pure Verteilung nach Quoten. Migrantenquoten, Diversitätsquote, irgendwann kommt eine Religionsquote hinzu, die Frauenquote haben wir ohnehin schon. Die berechtigte Behindertenquote besteht bereits. Was auf der Strecke bleibt, sind Leistung und Qualifikation.

Jeder Bürger hat das Recht, sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben. Leistung, Fähigkeit und Eignung sind die gesetzlich - zumindest bisher - vorgesehenen Einstellungskriterien. Dies war auch gut so, denn die Anwendung aller anderen genannten Kriterien führt zu Segregation, Reduktion des öffentlichen Dienstes aller Art. Dies ist nicht integrationsfordernd, dies ist vor allen Dingen leistungsfeindlich. Wenn Grüne in Kenntnis höchst richterlicher Urteile die Geschlechterparität in den deutschen Parlamenten fordern, so wissen sie, dass dies verfassungswidrig ist. Denn grundrechtliche Freiheiten für Parteien bezüglich der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten wird damit eingeschränkt. Dies ist mehrfach richterlich so entschieden worden. Das bedeutet eine Geringschätzung richterlicher Entscheidungen, und es stellt sich die Frage nach dem Rechtsstaatsverständnis einer Partei, die in Kenntnis klarer Urteile sich über diese hinwegzusetzen gedenkt, indem sie entsprechende Forderungen aufnimmt. Bei der Bundestagswahl am 26.9. geht es deshalb unter anderem um die Grundsatzfrage: Eigenverantwortung des Menschen, Freiheit und Mündigkeit des Bürgers oder staatliche Bevormundung.

Bundestagswahl 26.9.

Briefwahl ab 16.8. möglich

Bei den verschiedenen Wahlen in den letzten Jahren haben die Bürger zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Dies gilt natürlich auch bei der Bundestagswahl. Wahlunterlagen können ab dem 16. August angefordert werden. Deshalb der Apell, nicht nur grundsätzlich die Stimme abzugeben, sondern schon im Vorfeld bequem mit der Briefwahl davon Gebrauch zu machen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024