Am Beispiel des Wetzlarer Antik- und Raritätenmarktes
Wann stoppt Landrat Schuster SPD-Genossen Reinhard Strack-Schmalor?

War es in den vergangenen Jahren häufig ein überbordender Brandschutz im Lahn-Dill-Kreis, für den der Kreis berüchtigt war, so scheint es jetzt eine neue Variante persönlichen Machtgebrauchs von der Ausnutzung der beruflichen Stellung zu geben. Der Leiter des Verwaltungsstabes Corona im Lahn-Dill-Kreis, Reinhard Strack-Schmalor, neigt nach Auffassung vieler Betroffener nicht dazu, im Gespräch mit potenziellen Veranstaltern konstruktive Lösungen erarbeiten zu wollen, sondern zieht sich kleinlichst an den Buchstaben der Verordnung hoch, die im Übrigen auch Spielräume lassen, wenn man denn will.

Spricht man mit Mitarbeitern der Wetzlarer Stadtverwaltung, so stößt man dort auf großes Unverständnis, wenn die Entscheidungen des Herrn Strack-Schmalor angesprochen werden, weil in Corona-Zeiten in vielen Bereichen nicht mehr die Stadt Wetzlar zuständig ist, was Genehmigungen von Veranstaltungen angeht, sondern der Leiter des Corona-Stabes, Strack-Schmalor. Und der ist nicht nur restriktiv in der Auslegung, sondern auch wenig kommunikativ beim Versuch, gemeinsam vernünftige Lösungen in schwierigen Zeiten zu finden. Man merkt, dass hier jemand aus einem sicheren Beamtenverhältnis heraus, sich keine Gedanken darüber machen muss, wo am Monatsanfang das Gehalt herkommt.

Es gibt viele Freiberufler, die in dieser Zeit schwer gelitten haben und die durch Veranstaltungen gerne wieder Geld verdienen möchten. Angesichts der Tatsache, dass über 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung mittlerweile erstgeimpft ist und ca. 50 Prozent zweitgeimpft, ein verständlicher Wunsch. Wer schon einmal Veranstaltungen organisiert hat, weiß, dass man einen entsprechenden Vorlauf benötigt. Wenn wie im Fall des Antik- und Raritätenmarktes in Wetzlar, den es seit über 20 Jahren mit Erfolg gibt, der Veranstalter insofern alles richtig macht, dass er im Vorfeld versucht, von der zuständigen Behörde Klarheit zu bekommen, ob er den Markt durchführen kann und wenn ja unter welchen Auflagen, er aber dann formal mit der Begründung abgewimmelt wird, er habe keinen schriftlichen Antrag gestellt, dann zeigt dies die äußerst geringe Wertschätzung denen gegenüber, die freiberuflich arbeiten.

Jede Veranstaltung, ob outdoor oder indoor, benötigt einige Monate zeitlichen Vorlauf. Die Stadt Wetzlar hatte 20 Jahre kein Problem damit, diesen Markt als „Antik- und Raritätenmarkt“ zu definieren, und es stellt sich die Frage, wieso Herr Strack-Schmalor dazu kommt, aus eigenem Gutdünken heraus diesen Markt als einfachen Flohmarkt zu definieren, um daraus abzuleiten, dass er deshalb nicht genehmigungsfähig sei.

Die Krönung der Argumentation ist die Aussage der Pressesprecherin des Lahn-Dill-Kreises, wenn sie erklärt, dass der Veranstalter bewusst darauf verzichtet habe, Rechtssicherheit zu erhalten, weil es keinen offiziellen Genehmigungsantrag gebe. Im Vorfeld auszuloten, ob es geht oder nicht, ist aus Sicht eines jeden Veranstalters sinnvoll. Eine Behörde, die vom Steuerzahler bezahlt wird, hat im Sinne von Dienstleistung die Pflicht, potenzielle Veranstalter, die darum bitten, zu beraten, ob es einen Sinn macht oder nicht, einen Antrag zu stellen.

Impfdrängler

Wie wenig sensibel Strack-Schmalor ist, kann man auch daran erkennen, dass er zu denen gehörte, die sich als einer der ersten gemeinsam mit seiner im Landkreis Gießen wohnenden Ehefrau impfen ließ, während im Lahn-Dill-Kreis viele Menschen auf die Impfung warteten. SPD-Landrat Schuster hat zwar von Fehlern gesprochen, Konsequenzen dürfte es jedoch keine gegeben haben. Es wird Zeit, dass der Kreis seine Aufgabe als Dienstleister gerade im Bereich Strack-Schmalor vollumfänglich erfüllt.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024