SED/Linkspartei-Antrag zur Vermögensabgabe scheiterte

- Koalition uneins –

CDU für Stärkung von Handwerk und Wirtschaft

Die mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in der ehemaligen „DDR“ rechtsidentische Linkspartei im Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat den Antrag gestellt, wonach der Kreistag sich für die Erhebung einer Vermögensabgabe aussprechen möge. Dieser Antrag fand erwartungsgemäß keine Mehrheit im Kreistag, wobei das Verhalten der Viererkoalition aus SPD, FWG, Grünen und FDP insofern interessant war, als deutlich wurde, dass man innerhalb der Koalition vereinbart habe, nicht über landes- oder bundespolitische Themen streitig abzustimmen, obwohl es in der Sache, das war hier klar erkennbar, doch deutliche Unterschiede gibt.

Für die Union erklärte Kevin Deusing, dass es sich hier um einen populistischen Antrag handele, der mit heißer Nadel gestrickt sei, Klassenkampf darstelle und mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun habe, zumal das Ergebnis sein werde, wenn man denn den Antrag umsetzen würde, dass Handwerk und Mittelstand belastet und Arbeitsplätze gefährdet würden. Fraktionschef Hans-Jürgen Irmer, der als Bundestagsabgeordneter die Debatten im Bundestag hautnah verfolgt, machte deutlich, dass eine Vermögensabgabe zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Folgen prinzipiell nach Artikel 106 Absatz 1 Nr. 5 des Grundgesetzes einmalig zulässig sei. Voraussetzung sei ein außerordentlicher Finanzbedarf des Staates. Es müsse sich um ein historisch einzigartiges Geschehnis handeln wie zum Beispiel der Wehrbeitrag 1913, das Reichsnotopfer 1919 oder der Lastenausgleich 1952. Eine Vermögensabgabe zur allgemeinen Schuldenreduzierung/Krisenbewältigung sei unzulässig. Dies habe auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eindeutig festgestellt.

Bei der CDU zählt der Mittelstand – bei der SED/Linkspartei zahlt der Mittelstand

Losgelöst von der prinzipiellen Unzulässigkeit müsse die SED/Linkspartei erst einmal beantworten, was sie denn nun wirklich wolle. Während Genosse Riexinger im März 2020 eine fünfprozentige Vermögensabgabe auf Vermögen ab einer Million gefordert habe, habe die Co-Vorsitzende Hennig-Wellsow in unterschiedlichen Beiträgen und Fernsehauftritten von 10 bis 30 Prozent gesprochen. Diese sogenannte Vermögensabgabe ab einer Million Euro betreffe praktisch jeden Handwerker, jedes Autohaus, jede Schreinerei, jeden Heizungsbauer, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie alle hätten Betriebsvermögen in Form von Liegenschaften, Hallen und Gerätschaften. All dies sei Vermögen.

Wenn also ein klassischer Mittelständler mit 15 Mitarbeitern eine große Lagerhalle habe oder einen großen Fuhrpark, beispielsweise ein Abschleppdienst, dann sei der Anlagenwert 2 Millionen, 2,5 Millionen häufig noch nicht abgeschrieben und noch nicht abbezahlt, aber das Vermögen als solches sei da. Wer dann fordere, dass dieser Betrieb einmalig 250.000 oder 300.000 Euro schultern solle, besteuere die Substanz eines Betriebes, denn das Geld sei effektiv nicht vorhanden, da es gebunden sei in Form von Material, Halle, Räumlichkeiten und anderem mehr. Solche Ausgaben wären dann in der Regel über Kredite zu finanzieren. Sie gefährden die finanzielle Grundlast eines Mittelständlers und damit Arbeitsplätze.

Im Übrigen, so Irmer, müsse man deutlich machen, dass 10 Prozent der Einkommensstärksten, das sind die, die über 70.000 Euro Bruttojahreseinkommen haben, aktuell rund 55 Prozent der Einkommenssteuer zahlen. Das heißt, das geflügelte Wort, dass starke Schultern mehr leisten müssen als schwache, was im Prinzip richtig ist, werde bereits erfüllt. Man dürfe den Bogen nicht überspannen.

Finanzlage ermöglicht Deutschland, Corona-Krise finanziell zu überstehen

Wie richtig die Finanzpolitik in Deutschland in den letzten Jahren seit der Finanzkrise 2008/2009 war, könne man daran erkennen, dass es gelungen sei, die Staatsverschuldung im Jahr 2012 von 80,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes auf rund 60 Prozent im Jahr 2019 zu reduzieren. In diesem Jahr habe der Bund einen Überschuss von 13 Milliarden Euro erzielt. „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, ein berechtigtes Sprichwort. Deutschland habe in der Pandemie, auch wenn die Neuverschuldung ärgerlich sei, nie Probleme gehabt, Kredite aufzunehmen, um Corona-Hilfspakete in dreistelligem Milliardenumfang schultern zu können. Dies habe zwar jetzt dazu geführt, dass die Staatsverschuldung wieder auf etwa 72 Prozent angestiegen sei, aber wenn die Konjunktur anspringe, sei man in der Lage, auch diese Zahl wieder zurückzuführen. Anders bei einigen anderen europäischen Staaten, die in der Zeit sprudelnder Steuereinnahmen gleichwohl die Staatsverschuldung exorbitant nach oben getrieben und bei einer Staatsverschuldung von 120, 150 oder 180 Prozent zunehmend Probleme hätten, sich auf dem Kreditmarkt zu bedienen.

Daher habe die Entscheidung der Großen Koalition, auch wenn eine sehr nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen noch deutlicher hätte ausfallen können, um nicht zu sagen ausfallen müssen, gleichwohl dazu geführt, dass Deutschlands Kreditwürdigkeit international nach wie vor auf absolutem Spitzenniveau sei. Diese Politik der Schuldenzurückführung, auch dies gehöre zur Wahrheit dazu, sei allerdings im Bundestag umstritten gewesen. Gerade Grüne, SED/Linkspartei und auch Teile der SPD hätten gerne viel mehr auf Pump gemacht, wobei man immer berücksichtigen müsse, das gelte für den Privatmann genauso, dass man die Schulden, die man aufnehme, eines Tages zurückzahlen muss. Und wenn man die Schulden nicht mehr bedienen könne, sei man pleite.

Für die CDU war es daher klar, sowohl Vermögensabgabe als auch Vermögenssteuer, die im Übrigen 1997 vom Bundesverfassungsgericht in dieser Form verboten wurde, prinzipiell aus inhaltlichen Gründen abzulehnen.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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