Unsägliches Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts

Handydatenauslese zur Feststellung der Identität soll rechtswidrig sein

Über die Asylpolitik in Deutschland kann man manches Mal nur den Kopf schütteln. Dabei liegt es nicht am guten Willen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, sondern häufig an den fehlenden Mehrheiten, teilweise im Bundestag mit der SPD, teilweise im Bundesrat, wo die Grünen in der Regel als Blockierer auftreten. Gelegentlich geben aber auch Urteile von Gerichten Anlass zum Kopfschütteln.

Seit 2017 dürfen Handydaten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dann ausgewertet werden, wenn ein Asylbewerber sich der Feststellung der Identität widersetzt, denn die Wahrscheinlichkeit, aufgrund der Handyverbindung herauszubekommen, wo dieser eigentlich herkommt, dürfte Rückschlüsse zulassen auf die wahre Herkunft. „So geschah es denn auch berechtigterweise in den letzten wenigen Jahren“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer. Aktuell kritisierte er ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das festgestellt habe, dass das Auslesen der Datenträger zur Feststellung der Identität und Herkunft nicht erforderlich sei. „Für mich ist das realitätsfremd“, so Irmer. Er empfehle den Damen und Herren des Verwaltungsgerichtes, sich einmal mit den BAMF-Entscheidern in Nürnberg in Verbindung zu setzen, die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung zu besuchen oder sich mit dem Präsidenten der Bundespolizei zu unterhalten, die allesamt das Hohe Lied auf die „Kunstfertigkeit“ von Asylbewerbern singen könnten, die zu einem nach wie vor relativ hohen Prozentsatz versuchten, ihre wahre Identität zu verschleiern, um nicht zurückgeführt, abgeschoben werden zu können und entsprechende Sozialleistungen von dem Staat zu erhalten, den sie betrügen, um es deutlich zu formulieren.

„Ich hoffe sehr, dass das BAMF gegen die Entscheidung der Berliner Verwaltungsrichter Einspruch einlegt und in die Berufung geht“, so Irmer. Er frage sich, was die Klägerin, eine Afghanin, eigentlich antreibe, nach Deutschland zu kommen? Statt dankbar zu sein, dass man ihr einen Aufenthalt, zumindest zeitweise, gegeben habe, nutze sie legaler Weise die Rechtsmöglichkeiten, die ihr durch in der Regel politisch linke Anwälte an die Hand gegeben würden. Es habe sich eine regelrechte Anti-Abschiebeindustrie entwickelt, die der deutsche Steuerzahler bezahle. „Wer diesen Spuk beenden will“ so Irmer abschließend, „muss bei der Bundestagswahl am 26. September die Union wählen. Nur eine starke Union garantiert entsprechende Veränderungen.“

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024