Landessozialgericht Niedersachsen

Höhere Sozialleistungen für Asylbewerber

Als ein nicht der realen Lebenswelt entsprechendes Urteil muss man eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen werten, das kürzlich einer nigerianischen Asylbewerberin Anspruch auf höhere Sozialleistungen in Deutschland zubilligte, obwohl sie vorher in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurde. Das Gleiche widerfuhr einer Nigerianerin, die über Italien nach Deutschland eingereist war. Ihr Antrag als solcher wurde zuvor von einem Gericht abgelehnt. Die Abschiebung scheiterte am Kirchenasyl. Sie beantragte dann bei der Stadt Göttingen Sozialgelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in Deutschland deutlich höher sind als in Italien oder anderen europäischen Staaten, im Übrigen begrenzt auch wegen eines Grundsatzurteiles des Bundesverfassungsgerichtes.

Zur Begründung führte die Nigerianerin an, dass die prekären Verhältnisse in Italien ihr Grund für die Einreise gewesen seien. Dort habe sie keinen festen Wohnsitz gehabt. Ob das alles stimmt, kann an dieser Stelle nicht nachvollzogen werden, wie so vieles bei Asylbewerbern nicht. Wenn man dieses Urteil des Landessozialgerichtes zur Grundlage weiterer Entscheidungen macht, müssten normalerweise sämtliche Asylbewerber aus Italien, aus Spanien, aus Griechenland, aus den gesamten osteuropäischen Staaten, wobei es dort bekanntermaßen extrem wenige sind, ein Recht haben, nach Deutschland zu kommen, weil die jeweils örtlichen Verhältnisse sicherlich nicht vergleichbar sind mit der Lebenswirklichkeit in Deutschland und den hier gezahlten Leistungen. Dass daraus bedingt ein entsprechender Sog Richtung Deutschland entsteht, müsste eigentlich auch Richtern klar sein.

Einmal mehr ein Beleg dafür, dass auf der Bundesebene die Asylbewerberleistungsgesetze und die gesamten Regelungen dramatisch zu überprüfen sind. Allerdings benötigt man dort eine entsprechende politische Mehrheit, und wer glaubt, mit Grünen, SPD oder SED/Linkspartei in dieser Richtung etwas bewegen zu können, der sieht sich getäuscht.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024