Greenpeace

Wer kriminelle Aktivitäten unterstützt, kann nicht mehr gemeinnützig sein

Manche Menschen in dieser Republik glauben, im Besitz der Wahrheit zu sein. Nur das, was sie machen, ist in jeder Beziehung richtig. Zu dieser Spezies Mensch gehören auch sogenannte Aktivisten von Greenpeace, die Ende Mai im VW-Werk in Emden aus Autos, die zum Export bestimmt waren, darunter Audi, VW, Porsche, Skoda und Seat, rund 1500 Schlüssel stahlen, um sie ökologisch sinnvoll auf die Zugspitze zu bringen.

Mit Überwurfleitern haben rund 30 bis 40 medial liebevoll „Aktivisten“ Genannte sich unbefugt Zutritt zu dem umzäunten Firmengelände verschafft, die Schlüssel gestohlen, weil diese, wie Greenpeace mitteilte, als „Symbol der Klimazerstörung“ gelten würden. Das Ergebnis ist, dass Volkswagen vermutlich alle Zündschlösser der betroffenen Fahrzeuge austauschen muss, alleine schon aus Sicherheitsgründen. Das kostet je nach Wagentyp bis zu rund 1000 Euro, dies entspricht einem Schaden von einer Million Euro. Nun könnte man meinen, dass VW diese kriminelle Handlung zur Anzeige bringt. Man könnte auch vermuten, dass der Norddeutsche Rundfunk diese illegale Aktion als das bezeichnet, was sie ist, nämlich kriminell. Aber wie in so manch öffentlich-rechtlicher Redaktion fand der NDR das Ganze „gewieft“ und veröffentlichte das von Greenpeace dazu gedrehte Video.

Wenn sich Menschen für den Umweltschutz im weitesten Sinne einsetzen, mit Argumenten, mit Überzeugungen, mit Ratio und durchaus auch mit Demonstrationen, Resolutionen, Petitionen, ist das in Ordnung. Aber auf fremdes Gelände eindringen, Autos öffnen, Zündschlüssel stehlen, Millionenschaden anrichten, das hat mit „lustig“ nichts mehr zu tun. Es hat auch mit Überzeugung nichts zu tun und mit dem Ziel erst recht nicht. Glauben diese selbsternannten Umweltretter tatsächlich, das Klima beeinflussen zu können, indem man 1500 Pkw-Schlüssel stiehlt? Normalerweise ist dies schwerer Diebstahl, der nach Paragraf 243 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht. Hausfriedensbruch kommt noch hinzu. Man könnte auch vermuten, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus Klage erhebt oder dass VW nach langer Prüfung mittlerweile zum Ergebnis gekommen ist, Strafanzeige zu erstatten. Doch nichts dergleichen.

Zweierlei Recht?

Man braucht in dieser Republik offensichtlich nur ein scheinbar hehres Motiv, um vom Rechtsstaat unbehelligt zu bleiben. Anders allerdings eine andere Protestform. Einige Tage später sind sogenannte linke Aktivisten in Wolfsburg über den Zaun des Werksgeländes gestiegen, auf Förderbänder, Kräne und Bahnwaggons geklettert und haben versucht, den Betrieb des konzerneigenen Kraftwerks zu blockieren. Diese radikale Gruppe erklärte, man brauche weder Erdgas, man brauche keinerlei Autos, und deshalb müsse man im Prinzip die Produktion lahmlegen. Warum auch immer, hier jedenfalls fallen die Aussagen des VW-Konzerns deutlich aus. Man dulde keine Gesetzesverstöße heißt es richtigerweise. Vielleicht waren die Forderungen nur zu radikal.

Gesetzesverstöße waren es beide, ohne Wenn und Aber. Und dass Greenpeace noch gemeinnützig ist, muss man spätestens hier in Frage stellen. Gemeinnützigkeit hat immer etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Der Rechtsstaat ist hier verletzt worden, weil eine verschwindend kleine Mini-Truppe von Öko-Radikalen glaubt, ihre Meinung einem Konzern und der ganzen Gesellschaft überstülpen zu müssen. VW sollte sich fragen, ob man nicht rechtlich mit einer Zunge spricht. Rechtsbruch ist Rechtsbruch, von wem auch immer begangen. Aber der Kotau, die Unterwerfung vor den radikalen Klimagegnern, macht auch bei einem großen Konzern offensichtlich keinen Halt.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024