„Leichtfertige Geldwäsche“ bleibt Straftatbestand

Als in der Sache nicht nachvollziehbar bezeichnete CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer als Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages den Versuch von SPD-Justizministerin Christina Lambrecht (SPD), „leichtfertige Geldwäsche“ von der Strafbarkeit auszunehmen. Dies hat dankenswerterweise die Union verhindert, wobei für ihn, so Irmer, „völlig unerklärbar ist, warum man ‘leichtfertige Geldwäsche’ nicht bestrafen soll, wenn man gleichzeitig für jeden Parkverstoß ein Knöllchen erhält.

Justizministerin betreibt indirekt das Geschäft der Kriminellen

Aus Sicht der CDU muss der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf bei der sogenannten „Selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft“ dringend nachgebessert werden. Mit anderen Worten, mit diesem Mittel hätte der Staat die Möglichkeit, unbekanntes, nicht unerhebliches Millionenvermögen zu konfiszieren, um dem scheinbaren Inhaber die Chance zu geben, selbst nachzuweisen, wo das Geld für Immobilien, Luxusautos und anderes mehr herkommt. Geht es nach Justizministerin Christine Lambrecht soll diese selbstständige Einziehung von Vermögen nur dann möglich sein, wenn ein Anfangsverdacht für eine banden- oder gewerbsmäßig begangene Vortat der Geldwäsche vorliegt.

Der Kern der Selbstständigeneinziehung ist, dass die Vortat eben nicht bekannt ist. Auch hier könne er, so Irmer, nicht ansatzweise nachvollziehen, was die Justizministerin treibe. Wer dieses berechtigte Ansinnen der Union hintertreibe, begünstige indirekt und direkt das Verhalten krimineller Clans. Deshalb werde die Union hier am Ball bleiben. „Die Einziehung des Vermögens ist das schärfste Schwert, das der Staat hat, denn jedem Kriminellen geht es ausschließlich um Geld und Vermögen unterschiedlichster Art“, so Irmer abschließend.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024