Berlins Mietendeckel ist verfassungswidrig
Erwartbare klare Niederlage von Rot-Rot-Grün

Einstimmig entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes (bestehend aus acht Richtern), dass das Berliner Mietendeckelgesetz von SPD, Grünen und SED/Linkspartei verfassungswidrig ist. Dies war in mehrfacher Hinsicht erwartbar. Der formale Aspekt ist der, dass der Bund das Mietpreisrecht in den Paragrafen 556 bis 561 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt hat, da den Ländern keine eigenen Kompetenzen zustehen. Genau das glaubte der Berliner Senat machen zu müssen. Man beschloss, dass Mieten für rund 1,5 Millionen Euro für vor 2014 fertiggestellte Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 einzufrieren sind, gültig ab Februar 2020.

Zusätzlich wurde eine Preistabelle eingeführt mit Mietwerten, die sich am Mietspiegel des Jahres 2013 zu orientieren hatten. Dies bedeutete, dass Vermieter teilweise Miete absenken mussten, im Übrigen kamen eine Menge Gutverdiener in den Genuss, und ab 2022 hätten die Mieten höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen dürfen.

Staatlicher Eingriff wie in der „DDR“

Einen solch massiven staatlichen Einfluss hat es zuletzt in der ehemaligen „DDR“ gegeben. Dort wurden die Mietpreise staatlicherseits durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) und die Pseudo-Volkskammer festgesetzt. Man wollte fortschrittlich sein und den Menschen im Osten Deutschlands preiswerten Wohnraum anbieten. Das war am Anfang durchaus angenehm. Das Ergebnis allerdings war, dass in die Bauunterhaltung, in die Sanierung, die Substanzverbesserung nichts (!) investiert wurde. Das Ergebnis war, dass die Wohnungen zur Wende des Jahres 1989/1990, die klassischen sozialistischen Plattenbauten, in einem erbärmlichen Zustand waren, so dass sie teilweise abgerissen oder mit großem Geldaufwand saniert werden mussten.

Und genau das passierte auch in Berlin bereits in der Kürze der Zeit. Die Zahl der Baugenehmigungen sank, Wohnungsbaugesellschaften erklärten, keine Investitionen mehr tätigen zu wollen, weil man das Geld dazu nicht habe, und viele Kleinvermieter, und das ist bundesweit die große Mehrheit, sahen sich in ihren Finanzierungsplänen von Immobilien gefährdet, weil man gegenüber der Bank mit Einnahmen aus der Vermietung rechnen und kalkulieren musste. All dies ist Rot-Rot-Grün im Vorhinein ob der Auswirkungen prognostiziert worden, denn keine Wohnungsbaugesellschaft, kein Privatmann wird noch investieren, wenn er nicht weiß, wie sich rechtlich die Situation verändert und ob es nicht weitere gesetzliche willkürliche staatliche Eingriffe gibt. Von daher kann man von Glück sagen, dass das Bundesverfassungsgericht vergleichsweise zeitnah entschieden hat.

SPD-Vize Kühnert für bundesweiten Mietendeckel

Der stellvertretende Vorsitzende einer immerhin früher sehr bedeutsamen Volkspartei, der SPD, Kevin Kühnert, verkündete der erstaunten Öffentlichkeit, dass die SPD für einen bundesweiten Mietendeckel sei. Mit anderen Worten, staatliche Stellen entscheiden über die Höhe der Mieten, nicht mehr Vermieter und Mieter im Sinne von Angebot und Nachfrage, sondern der allgegenwärtige und übergriffige Staat. Wenn man als Vermieter ein Haus gekauft hat, beispielsweise mit Einliegerwohnung, um diese zu vermieten, dann kalkuliert man mit der Einnahme auch gegenüber der Bank. Wenn der Staat dann erklärt, dass die Miete zu hoch sei, kommt man in kürzester Zeit in finanzielle Schwierigkeiten. Dies ist im Grunde genommen nichts anderes als Planwirtschaft.

Verknappung durch Zuzug

Natürlich sind die Mieten in Ballungsräumen hoch, häufig zu hoch. Im ländlichen Raum sind diese in der Regel niedriger. Was man allerdings in der politischen Debatte bewusst verschweigt, ist der Zusammenhang zwischen Zuzug, Wohnraumverknappung und dadurch Wohnraumverteuerung. Wenn in den letzten fünf Jahren geschätzt ca. drei Millionen Menschen, aus welchen Gründen auch immer, nach Deutschland gekommen sind, wird Wohnraum automatisch dadurch knapper, dass sie alle irgendwann eine eigene Wohnung haben möchten. Dies ist verständlich. Da nützt es denn auch nichts, wenn der Staat 100.000, 150.000 Wohnungsbauten genehmigt, teilweise im sozialen Bereich selbst aktiv wird. Es gibt den Zusammenhang zwischen der Wohnraumproblematik und dem wachsenden Zuzug. Ein Teil davon ist sicherlich berechtigt und gewünscht, ein deutlich größerer Teil nicht.

Auch hier hat der Staat eine Stellschraube, wenn er denn möchte. Und wenn man dann noch bedenkt, dass aktuell gerade die Grünen eine Politik der offenen Zuwanderung ebenso favorisieren wie die SED/Linkspartei oder auch Teile der SPD, dann muss man sich über das Wohnraumproblem nicht wundern. Anschließend die Gesamtproblematik zu beklagen, ist alles andere als glaubwürdig. Es ist verlogen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024