Neues aus Wiesbaden

Teilhabe für Gehörlose und Taubblinde

Das Gehörlosen- und Taubblindengeld kommt. Damit stärkt die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag die Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen. Da diese Personengruppen in der Gestaltung ihres Alltags auf besondere Unterstützung angewiesen sind, wurde mit dem neuen Sinnesbehindertengeldgesetz beschlossen, Gehörlose mit 150 Euro im Monat und Taubblinde mit bis zu 1300 Euro im Monat bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Herausforderungen zu unterstützen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. „Besonders für taubblinde Menschen ist dies besonders wichtig, da sie bei der Kommunikation mit ihrer Außenwelt auf besondere Gebärdensprache angewiesen sind und einen besonderen Bedarf an Assistenz und Unterstützung haben“, erklärt der Landtagsabgeordnete Frank Steinraths.

Das Land Hessen wird hierfür jährlich acht Millionen Euro zur Verfügung stellen und somit rund 4000 Menschen im Land, die gehörlos oder taubblind sind, helfen. „Wir machen Hessen für Menschen mit Behinderung deutlich lebenswerter und gerechter. Darauf bin ich stolz“, schließt Steinraths ab.

Über den Autor

Frank Steinraths
Frank Steinraths
Landtagsabgeordneter CDU Lahn-Dill
Aktuelle Ausgabe4/2024