Bundesfinanzministerium verspricht schnellere Hilfe

Mit Datum vom 2.2.2021 hatte CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer das Bundesfinanzministerium mit der dringenden Bitte angeschrieben, Überbrückungshilfen deutlich schneller als bisher zu zahlen. Die parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn antwortete mit Schreiben vom 18.3., wonach von den 11 Milliarden Euro Antragsvolumen im Bereich der Gastronomiebetriebe 9 Milliarden ausgezahlt seien. Seit dem 27.2.2021 könnten auch Anträge für Summen oberhalb von 2 Millionen Euro pro Unternehmen gestellt werden. Für diese erweiterte November- und Dezemberhilfe habe die Bundesregierung eine eigene beihilferechtliche Genehmigung bei der Europäischen Kommission erwirkt. Details könne man unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nachlesen.

Mit der Überbrückungshilfe 3 unterstütze der Bund seit dem 10.2.2021 ferner Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen, die Corona-bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat im Jahr 2019 erleiden. Der Katalog der förderfähigen Fixkosten sei im Vergleich zur Überbrückungshilfe 2 erweitert worden und umfasse nunmehr auch handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages, bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und bestimmte Marketing- und Werbekosten.

Damit die Hilfen, so das Ministerium, möglichst schnell bei den Unternehmen ankommen würden, könnten Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erfolgen. Das reguläre Fachverfahren sei durch die Länder am 12.3.2021 angelaufen, so dass auch noch im März vollständige Auszahlungen erfolgen könnten. Soweit in Kurzform die Antwort der Bundesregierung,

Hätte schneller laufen müssen

Auch wenn es prinzipiell keine Blaupause für die gesamten Maßnahmen und die Krise gebe, so hätten gerade die Förderanträge schneller laufen können. Wenn Steuerberater einen Antrag abgeben und mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit bürgen, müsse das im Ministerium zunächst genügen. Stichproben könne man später immer noch machen oder auch intensivere, wenn denn zumindest die Abschlagszahlungen zeitnah erfolgen, denn vielen Unternehmen stehe das Wasser bis zum Hals. Losgelöst von der Frage der Einbindung der Steuerberater hätte man auch die Finanzämter einbinden müssen, denn diese verfügten über die entsprechenden notwendigen Daten. Das allerdings sei am Widerstand des Finanzministeriums, gescheitert das die Einbindung der Finanzämter für „entbehrlich“ gehalten habe.

Der Bundeswirtschaftsminister, so Irmer, werde berechtigterweise durchaus auch mit Kritik versehen. Zur Wahrheit gehöre es, es hätte deutlich besser laufen können, wenn das Finanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) seinen Anteil dazu beigetragen hätte. Es bleibe zu hoffen, dass in der Tat wie versprochen alles sehr (!) zeitnah erfolge.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024