Gegen den Drogenhandel

Hessische Bundesratsinitiative sagt dem
Drogenhandel über das Internet den Kampf an

Bekannt sind sicher die Drogendealer an Bahnhöfen und Parks, die meist nachts herauskommen. Gegen diese offene Form des illegalen Drogenverkaufs kann die Polizei rasch vorgehen. Ein neueres Problem stellt jedoch der Drogenhandel über das Darknet dar, den Teil des Internets, den man über normale Suchmaschinen gar nicht erst finden kann. Die Käufer und Verkäufer nutzen für den Versand ihrer verbotenen Ware den normalen Postweg. „Das bisherige Postgesetz hat im Falle eines Drogen- oder Waffenfundes nicht zugelassen, dass Postdienstleister diese an die Strafverfolgungsbehörden aushändigen können. Das ändert das jetzt beschlossene Gesetz und verbessert damit die Strafverfolgung“, erklärt der heimische Landtagsabgeordnete Frank Steinraths.

Da die Pakete oder Sendungen aus dem Darknet häufig beschädigt sind oder falsche Adressen haben, konnten die Postdienste diese bisher schon öffnen und nur so zufällig die illegalen Inhalte bemerken. Das Postgeheimnis hat bisher Absender wie Adressat geschützt. Nun haben die Postdienstleister die Möglichkeit, den Strafverfolgungsbehörden die nötigen Informationen zukommen zu lassen. „Ich freue mich, dass der Bundesrat dieser wichtigen Initiative der CDU-geführten Landesregierung zugestimmt hat. Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es dann zeitnah in Kraft treten“, schließt der Abgeordnete ab.

Über den Autor

Frank Steinraths
Frank Steinraths
Landtagsabgeordneter CDU Lahn-Dill
Aktuelle Ausgabe4/2024