Es wurde auch höchste Zeit:
Eigenes Gesetz für im Dienst zu Schaden gekommene Soldaten
Er begrüße, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, den jetzt von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vorgelegten Gesetzentwurf über die Entschädigung von Soldaten, wenn diese aufgrund ihres Einsatzes im In- oder Ausland zu Schaden gekommen sind. Bisher wurden die Ansprüche wehrdienstgeschädigter Soldaten über das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Künftig gibt es ein eigenes Gesetz, das zum 1.1.2025 in Kraft treten soll mit Zwischenlösungen zum 1.1.2024.
Wie notwendig dieses Gesetz im Sinne der betroffenen Soldaten sei, habe er aufgrund eines sehr konkreten Falles eines aus Afghanistan heimgekehrten Soldaten erfahren, so Irmer. Über Jahre sei der Soldat von Pontius zu Pilatus geschickt worden sein. Ein völlig unwürdiges Vorgehen, weshalb Irmer seinerzeit mit Erfolg sowohl Staatssekretär Dr. Tauber als auch die Ministerin eingeschaltet habe.
Die ganze Tortur wäre nicht nötig gewesen, hätte man schon damals ein eigenes Soldatenversorgungsrecht gehabt. Dieses soll die bestmögliche medizinische Versorgung sicherstellen, für weitreichende soziale Teilhabe garantieren sowie umfassende und auskömmliche finanzielle Absicherung beinhalten. Darüber hinaus sind Leistungen für Hinterbliebene vorgesehen, um diese angemessen abzusichern und finanziell aufzufangen. Es wird diesbezüglich für die betroffenen Soldaten eine Geldleistung als Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen sowie einen Erwerbsschadensausgleich geben, der einkommensunabhängig monatlich gezahlt wird.
„Ich hätte mir gewünscht“, so Irmer, „dass eine solche Regelung deutlich früher kommt. Aber besser jetzt als nie. Ich teile die Auffassung der Ministerin, dass der soldatische Beruf ein besonderer ist, denn er trägt dazu bei, unsere Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten, teilweise mit hohem persönlichem Einsatz der Soldatinnen und Soldaten. Deshalb haben diese einen Anspruch darauf, nicht nur bestmöglich ausgestattet zu werden – auch hier gibt es noch Luft nach oben -, sondern auch im Falle einer wie auch immer gearteten Verletzung bestmöglich abgesichert zu sein.“