Erfreuliches Urteil

Linksextremer wegen Beleidigung der Polizei verurteilt

Ein erfreuliches Urteil fällte im Dezember letzten Jahres die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, indem er eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung richtete.

Hintergrund war, dass ein Rädelsführer der linken Szene Polizeibeamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) beleidigte, indem er gezielt bei einer entsprechenden Veranstaltung einen Pullover mit der Aufschrift „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) gut sichtbar trug. Gegen diese klar erkennbare und abgegrenzte Beleidigung auf die entsprechenden Beamten vor Ort wurde eine Strafanzeige erstattet und der Vertreter der „linken Szene“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt. Dagegen ging der Beschwerdeführer vor und wollte eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung des Amtsgerichtes einlegen.

Doch die 2. Kammer nahm diese Beschwerde gar nicht erst an, denn die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft des linken Beschwerdeführers als eine strafbare Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 Strafgesetzbuch sei verfassungsrechtlich nicht (!) zu beanstanden. Das Amtsgericht habe nachvollziehbar begründet, dass sich die Äußerung auf die örtliche BFE bezog und damit hinreichend individualisiert gewesen sei. Ein gutes Urteil für unsere Polizei, die es ohnehin schon schwer genug hat.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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Aktuelle Ausgabe05.09.