Bundesweit 280.000 Ausreisepflichtige

Hessen erhöht Zahl der Abschiebungshaftplätze

Hessen hat die seit 2018 bestehende landeseigene Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt, bisher waren dort 20 Haftplätze vorgesehen, um weitere 60 erweitert, um damit Haft zur Sicherung der Ausreise bei denjenigen vollziehen zu können, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen oder sich ihrer Abschiebung entziehen wollen.

„Hessen geht damit mit gutem Beispiel voran“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. „Ich würde mir wünschen, wenn andere, vor allen Dingen rot-rot-grüne Bundesländer, diesem Beispiel folgen würden, denn bundesweit gibt es rund 280.000 Ausreisepflichtige, davon in Hessen ca. gut 15.000.“

Insgesamt sei die Zahl der Ausreisepflichtigen in den letzten Jahren gestiegen, nicht zuletzt dadurch, dass der Bundestag im August 2019 gegen die Opposition ein neues Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen habe, denn Ziel müsse es sein, dass diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wird, auch zügig in die Heimat zurückgeführt werden.

Bundesweit stünden, und das sei entschieden zu wenig, aktuell nur knapp 600 Abschiebehaftplätze zur Verfügung. Ein krasses Missverhältnis zur Zahl derjenigen, die abzuschieben sind. Bis es soweit komme, vergehe leider viel zu viel Zeit, denn es gebe eine regelrechte linke Abschiebeverhinderungsindustrie: findige „Linksanwälte“, NGOs, Kirchenasyl, Verfahrenstricks und vor allem teilweise kriminelle Energie zur Verschleierung der Identität. Habe man diese Hürden überwunden, also Rechtsstaat, habe man die Herkunftsstaaten ausfindig gemacht und überzeugt, dass sie ihre eigenen Landsleute aufnehmen, dann bestehe häufig immer noch die Gefahr, dass entsprechende Kandidaten untertauchen. Damit genau dies nicht geschehe, seien die entsprechenden Abschiebehaftplätze zwingend notwendig.

Daher danke er, so Irmer, dem hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) für seinen Einsatz, denn nur wenn es gelinge, massenhaften Asylmissbrauch zu verhindern – medial werden sämtliche Asylanten mittlerweile praktisch nur noch als „Flüchtlinge“ bezeichnet – werde man in der Bevölkerung das Grundrecht auf Asyl politisch durchsetzen können. Im Sinne derjenigen, die wirklich in ihrem Heimatland um ihr Leben fürchten müssten, weil sie aus politischen Gründen verfolgt würden, müsse alles darangesetzt werden, den Missbrauch des Asylrechts zu beenden.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024