Innenpolitiker der Union verärgert

Grüne und FDP verhindern Gesetz gegen rechtsextremen Hass und Hetze

Im Mai des letzten Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zugestimmt, dass Sicherheitsbehörden Bestandsdaten erfahren können, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Deshalb hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das sogenannte „Bestandsdatenauskunftsgesetz“, das im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, verabschiedet.

Dieser Gesetzentwurf scheiterte aktuell im Bundesrat an den Bundesländern, in denen FDP und Grüne beteiligt sind. Mit dem von CDU/CSU und SPD verabschiedeten Gesetz können Sicherheitsbehörden von Telekommunikationsunternehmen Auskunft über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder Auskunft zu einer zugewiesenen IP-Adresse verlangen. Es geht dabei nicht um sogenannte Verkehrsdaten, beispielsweise zu einzelnen Kommunikationsvorgängen, sondern es geht darum, dass nicht mehr anonym rechtsextremistische Inhalte oder Hasskriminalität verbreitet werden können.

Der Obmann der Union im Bundestag-Innenausschuss, Alexander Throm, kritisierte vor allen Dingen die Grünen, bei denen der Datenschutz vor Opferschutz gehen würde. Mit dieser Datenschutz-Ideologie würden die Grünen erneut zeigen, dass in der Sicherheitspolitik auf sie kein Verlass ist. Der innenpolitische Sprecher Mathias Middelberg erklärte, dass die Sicherheit der Bevölkerung der Ideologie geopfert werde. Nur die Bestandsdatenauskunft ermögliche es den Sicherheitsbehörden, kriminelles Verhalten im Internet oder verdächtige Telefonnummern realen Personen zuzuordnen. Und Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, erklärte, dass man nur den Kopf schütteln könne, dass nicht einmal beim Kampf gegen Rechtsextremismus die Grünen bereit seien, den Sicherheitsbehörden die Instrumente zu geben, die sie im digitalen Zeitalter benötigen.

Auch der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, ebenfalls Mitglied im Innenausschuss, kritisierte FDP und Grüne, weil sie durch die Verweigerung, dem Gesetz zuzustimmen, „das Geschäft von Extremisten und Kriminellen betreiben, die sich über die Nichtverabschiedung im Bundesrat freuen können, da sie weiterhin relativ gefahrlos ihr Treiben fortsetzen können. Ein solches Verhalten ist unfassbar.“

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024