Berlin

Rot-Rot-Grün will 35 Prozent Migrantenquote im öffentlichen Dienst

„Biodeutsche müssen nun nicht heulen“, so die Linkspartei

Ein Verfassungsgrundsatz in Deutschland besteht in dem Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Ämtern, und zwar allein (!) auf der Basis von Eignung, Leistung und Befähigung. Alles andere wäre verfassungswidrig. Aber genau das plant der rot-rot-grüne Berliner Senat in Form eines entsprechenden Gesetzesentwurfes. Zuständig Elke Breitenbach (SED/Linkspartei), die erreichen will, dass künftig die komplette Landesverwaltung und alle Landesunternehmen, Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte eine derzeit 35-prozentige Ausländerquote erfüllen müssen. Steigt der Ausländer- oder Migrantenanteil, muss entsprechend aufgestockt werden.

Die Grünen in Berlin lobten den Entwurf als „richtig und wohldosiert“ und kritisierten diejenigen, die das Gesetz ablehnen, wie CDU, FDP, AfD und Teile der SPD, als „nicht auf der Höhe der Zeit“. Diese deutschlandphoben Politiker wollen gezielt Deutsche benachteiligen, denn geht es nach dem Gesetzentwurf soll ein Migrationshintergrund künftig als ein positives Einstellungsmerkmal gelten. Wer also keinen Migrationshintergrund hat, hat kein positives Einstellungsmerkmal, sondern ein negatives. Niemand hat etwas dagegen, wenn ein eingebürgerter Deutscher, der deutsch perfekt spricht und liest, der die fachlichen Qualifikationen, für welches Amt auch immer, hervorragend erfüllt, in den öffentlichen Dienst eingestellt wird.

„Biodeutsche müssen nicht heulen“

An die Adresse der deutschen Männer erklärte Breitenbach, dass die biodeutschen Männer „nicht heulen müssten“. Sie hätten in den letzten Hunderten Jahren immer davon profitiert, alle Stellen erhalten zu haben.

Keine Wertschätzung der eigenen Mitarbeiter

Breitenbach gehört ohne Zweifel zu den deutschlandphoben Politikern dieser Republik, wenn sie beispielsweise der Gesellschaft in Deutschland ein „zutiefst rassistisches Denken“ unterstellt. Dieses völlig inakzeptable und falsche, ideologisch begründete Vorurteil stülpt sie im Übrigen ihren eigenen Mitarbeitern über, wenn sie diesen vorwirft, dass bei einem Vorstellungsgespräch die Einstellungspraxis von Bewerbern mit Migrationshintergrund deshalb nicht funktioniere, weil es immer wieder dieselben Diskriminierungsmechanismen gebe. Auf die Idee zu kommen, dass man nach Qualität, nach Leistung und Befähigung aussucht, ist man dort offensichtlich nicht gekommen.

Deutsche Gesellschaft wird in Ständegesellschaft zerlegt

Die SED/ Linkspartei, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill, habe ohnehin ein gespaltenes Verhältnis zum Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer wie in Berlin gezielt die Axt an die Verfassung lege, verfolge ein anderes Ziel. Er sehe mit großer Sorge, wie der gesellschaftliche Konsens seit Jahren zurückgehe und es eine Atomisierung der Gesellschaft in Form moderner „Stände“ gebe, die man gezielt gegeneinander ausspielen könne. Frauenquote, Migrantenquote, Homoquote, Moslemquote, vielleicht noch Christenquote, Judenquote. Alle diese Quotierungen schwächten das Gemeinwesen als solches.

Wenn aufgrund des Status Privilegien vergeben würden, habe das mit dem grundgesetzlichen Auftrag, Positionen nach Befähigung, Eignung und Leistung zu vergeben, nichts mehr zu tun. Es erfolge de facto eine Spaltung der Gesellschaft in quotierter Form. Wenn man alles ernst nehmen würde, müsste es eine Männerquote an Grundschulen geben, eine Männerquote in den Kitas, einen Männerbeauftragten in den Verwaltungen, wo der Frauenanteil deutlich höher ist… Spätestens hier werde klar, wie absurd die Forderung nach immer mehr Zerteilung der Gesellschaft in Form von Quoten sei. Wir seien gut damit gefahren, dass in der Vergangenheit in der Regel nach dem Prinzip der Bestenauslese verfahren worden sei. Natürlich gebe es berühmt-berüchtigte Ausnahmen unter allen Regierungen, und es gebe auch immer wieder einmal parteipolitischen Missbrauch. Das Gute im Rechtsstaat sei, dass dagegen geklagt werden könne, und das sei richtig so.

Aber von vorneherein diese Verfassungsgrundsätze auszuhebeln, zerstöre den gesellschaftlichen Konsens ebenso wie den Konsens in öffentlichen Verwaltungen. Wenn man einen Vorgesetzten haben sollte, der aufgrund einer Quote dieses Amt bekleide, obwohl die Qualifikation nicht ausreichend sei, sei der verwaltungsinterne Ärger vorprogrammiert. Deshalb wären die jetzigen Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus gut beraten, sofort Verfassungsklage einzureichen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024