CDU/CSU begrüßt Einlenken des Finanzministers

Abgabefristen für die Jahressteuererklärung 2019 verlängert

Der Beruf des Steuerberaters ist prinzipiell sehr gefragt, aber in Zeiten von Corona ein besonders in Anspruch genommener Berufsstand, weil gerade viele Unternehmen Steuerberater benötigen, um entsprechende Hilfsanträge zu stellen, um damit Corona-bedingten Finanzausfall belegen zu können und um entsprechende Unterstützung nachsuchen zu können. Mit anderen Worten, die Arbeitsbelastung ist extrem hoch.

Auf der anderen Seite müssen die Steuererklärungen für 2019 im Normalfall bis Ende Februar 2021 abgegeben werden. Im Gespräch war dann eine Verlängerung bis zum 31.3.2021. Doch auch dagegen hat u.a. die Steuerberaterkammer Hessen ebenso wie viele einzelne Steuerberater massiv Protest eingelegt. „Ich habe“, so CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer, „eine Fülle von Briefen diesbezüglich erhalten, in denen in sehr klarer Form dargestellt wurde, welche Aufgaben Steuerberater neben der Jahresabschlusserstellung und der Erstellung von Steuererklärungen aktuell zusätzlich leisten müssen, ob das die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist, Corona-Hilfen, Strukturhilfen, Mehrwertsteuerumstellung und vieles andere mehr - und dies alles mit mehr oder weniger dem gleichen Personal.“

Die Krux für die Steuerberater besteht darin, dass sie per Gesetz verpflichtet sind, für ihre Mandanten bis zu dem ursprünglichen Stichtag entsprechende Erklärungen abzugeben. Wenn sie bei diesen nicht in Verzug kommen wollen, würde das bedeuten, dass Corona-Hilfen entsprechend in der Prioritätenliste weiter hinten bearbeitet werden müssten, was wiederum für die betroffenen Firmen große Probleme mit sich bringt. Deshalb drängte die CDU/CSU-Fraktion darauf, dass die Frist zur Abgabe verlängert wird. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 31.8.2021 möglich ist. Der Bundestag wird dies aktuell beschließen. Aus seiner Sicht, so Irmer abschließend, eine vernünftige Regelung.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024