Bund reagiert auf Kritik

Überbrückungshilfen für Wirtschaft kommen schneller und leichter

„In den letzten Tagen und Wochen gab es“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „zu Recht Kritik von Unternehmen an der Unterstützungspolitik des Bundes. Nicht prinzipiell Kritik, sondern an dem sehr umständlichen und aufwändigen Verfahren und der sehr zögerlichen Auszahlung sogar von Überbrückungsgeldern in Form von ersten Abschlägen. Wenn im Januar Abschläge für November gezahlt werden, ist dies inakzeptabel!“ Es habe daher massive Kritik von Kollegen seiner Fraktion sowohl an Wirtschaftsminister Altmaier als auch an Finanzminister Scholz gegeben, so Irmer. Diese Kritik sei in mehreren internen Fraktions- und Arbeitsgruppensitzungen geäußert worden, woraufhin der Wirtschaftsminister jetzt Vereinfachungen und eine Aufstockung der Überbrückungshilfe III zugesagt habe.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung:

Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.

  • Erweiterung der monatlichen Förderhöhe:

Anhebung der Förderhilfsgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat innerhalb der Grenze des Europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.

  • Abschlagszahlungen:

Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.

  • Anerkennung weiterer Kostenpositionen:

1. Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt.

2. Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie zum Beispiel Investitionen in den Aufbau und die Erweiterung eines Onlineshops.

  • Unterstützung für Soloselbstständige:

Soloselbstständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine einmalige Betriebskostenpauschale ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7500 statt bisher 5000 Euro. Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019.

Hier können Sie Anträge stellen:

Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die bundesweit einheitlich digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Unternehmen müssen Anträge wie bisher bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen elektronisch durch Prüfen durch Dritte, das heißt Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte, über die Überbrückungshilfeplattform stellen. Soloselbstständige, die Neustarthilfe beantragen, können ebenso direkt Anträge stellen - alles unter der gleichen digitalen Plattform. Wer darüberhinausgehende Fragen hat, kann die Hotline anrufen unter der Nummer 030/120021034, und zwar montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Fragen zu Anträgen, die über einen prüfenden Dritten, also Steuerberater beispielsweise, gestellt werden, können ebenfalls über eine Hotline erfolgen: Telefon 030/52685087.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024