Höchst erfreulich

Bundestag stärkt das Ehrenamt

Mit dem Mitte Dezember beschlossenen Jahressteuergesetz einher geht eine gemeinsame Initiative von CDU/CSU und SPD, das Ehrenamt zu stärken. „Das Ehrenamt“, so der heimische CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „ist für die Union unverzichtbar. Es gibt dankenswerterweise so viele großartige Menschen, die sich uneigennützig und ehrenamtlich für andere Menschen einsetzen, ob im sozialen Bereich, im Jugendbereich, im Sportbereich, im Kulturbereich, im Umweltbereich…, und sie alle tragen durch ihr Engagement dazu bei, dass diese Gesellschaft gestärkt wird, zusammenhält, dass junge Menschen Werte vermittelt bekommen, einen Sinn im Leben sehen, Sozialverhalten einüben, Respekt und Anerkennung.“ Deshalb begrüße er, so Irmer, der selbst in vielen Vereinen aus Überzeugung Mitglied sei, das Ergebnis des Jahressteuergesetzes, das wie folgt aussieht:

Erhöhung Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale wird von 2400 auf 3000 Euro im Jahr erhöht. Davon profitieren Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, nebenberufliche Dozenten an Volkshochschulen, Fachhochschulen und Universitäten. Diese Einnahmen sind darüber hinaus auch nicht sozialversicherungspflichtig.

Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale, zum Beispiel für Kassierer, Abteilungsleiter oder den Platzwart, ermöglicht derzeit die Zahlung von Pauschalaufwandsentschädigungen ohne Einzelnachweis von bis zu 720 Euro pro Jahr. Diese Pauschale wird auf 840 Euro erhöht, die weder beim Verein noch beim Empfänger zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen führt.

Anhebung der Freigrenze

Wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beispielsweise bei Vereinen vorliegt, unterliegen die hieraus erzielten Einnahmen grundsätzlich einer Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn – wie aktuell – die Einnahmen die aktuelle Freigrenze von 35.000 Euro im Jahr übersteigen. Diese Grenze wird auf 45.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro abgeschafft.

Vereinfachter Spendennachweis

Seit 2007 können Mitglieder vergleichsweise einfach ihrem Verein im Jahr 200 Euro spenden. Dazu reicht der Zahlbeleg oder der Kontoauszug als Spendennachweis aus. Diese Grenze wird jetzt auf 300 Euro jährlich erhöht.

Das Gesamtpaket der steuerlichen Entlastung für gemeinnützig engagierte Menschen und Organisationen bewegt sich in einer Größenordnung von rund 100 Millionen Euro. Aus Sicht der Union gut investiertes Geld. Wenn der Staat nur einen Bruchteil dessen bezahlen müsste, was ehrenamtlich geleistet wird, wäre die zu zahlende Summe um ein Vielfaches höher. Deshalb wäre es aus Sicht der CDU auch sinnvoll, wenn sowohl die Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis als auch der Kreis selbst sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie gerade Jugendarbeit stärker finanziell und logistisch unterstützt werden kann. Unsere Vereine verdienen jede Form von Anerkennung und Unterstützung, nicht nur in dieser besonders schwierigen Zeit, sondern auch darüber hinaus.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe3/2024