Mehr Effizienz und technische Möglichkeiten

Befugnisse für Bundespolizei ausgeweitet

Geht es nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktion, dann wird die gesetzliche Grundlage für die Bundespolizei, die noch aus dem Jahr 1994 stammt, verändert und der Zeit angepasst und deren Befugnisse ausgeweitet.

Es ist den Unterhändlern Thorsten Frei (CDU) und Dirk Wiese (SPD) zu verdanken, dass ein Eckpunktepapier herausgekommen ist, bei dem beide Seiten Kompromisse machen mussten, das aber besser als der Status quo ist. Ob sich in letzter Konsequenz die SPD-Bundestagsfraktion gegen ihre SPD-Vorsitzende Saskia Esken durchsetzt, die sich grundsätzlich gegen Befugniserweiterung ausgesprochen hat, werden die nächsten Tage und Wochen zeigen.

Geht es nach den Fachleuten der beiden Fraktionen gibt es folgende Verbesserungen:

1. Die Befugnisse der Bundespolizei um die sogenannte Quellen-TKÜ werden erweitert. Danach kann die Kommunikation mit Messenger-Diensten auf dem Smartphone mitgelesen werden. Eine sogenannte Online-Durchsuchung, die die Union gerne gehabt hätte, scheiterte am Widerstand der SPD, „was nicht nachvollziehbar ist“, so Hans-Jürgen Irmer, Innenpolitiker in der Bundestagsfraktion, „da für alles ohnehin zu Recht ein Richtervorbehalt gilt“.

2. Die Identifizierung und Lokalisierung von Handys ist künftig erlaubt.

3. Es gibt eine Befugniserweiterung als Lehre aus dem Versagen im Fall Anis Amri, der vor drei Jahren den terroristischen Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz verübte, wonach künftig die Strafverfolgung bei „unerlaubtem Aufenthalt“ in Deutschland auch von der Bundespolizei durchgeführt werden kann. Bisher hat sie die Delikte nur festgestellt und übergab den Fall dann der jeweiligen Landespolizei. Wie im Fall Anis Amri zu sehen, gab es mehrere Landespolizeien, die damit beschäftigt waren, und es gab Reibungs- und Erkenntnisverluste.

4. Die Bundespolizei soll künftig selbst Platzverweise erteilen oder auch Blutproben nehmen können. In der Vergangenheit war es so, dass dazu immer die Landespolizei herangezogen werden musste.

5. Außerdem ist die Bundespolizei künftig nicht nur für Vergehen, sondern auch für Verbrechen zuständig. In der Praxis bedeutete das, dass beispielsweise ein Diebstahl am Bahnhof verfolgt werden konnte, die Angelegenheit dann aber an die Landespolizei weiterzugeben war. Auch hier Reibungsverluste.

6. Neu ist die Zuständigkeit bei Delikten mit Laserpointern oder Drohnen.

Gerne hätte die Union noch eine Regelung für den Taser-Einsatz erreicht. Doch auch dies war mit der SPD nicht zu machen. Im Interesse der Sicherheit der Bundespolizisten schade, die CDU wird hier aber am Ball bleiben. Denn wenn man Bundespolizisten – und dies gilt für die Landespolizei genauso – in Einsätze schickt, so die Auffassung der Union, dann haben sie das Recht darauf, möglichst optimal ausgestattet zu sein. Dies gilt für die Technik, die Überprüfungsmöglichkeit und den persönlichen Schutz genauso. Es bleibt zu hoffen, dass diese Absichten möglichst rasch zum Gesetz erhoben werden.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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