CDU Leun für wiederkehrende Straßenbeiträge

Die Leuner Christdemokraten brachten das Thema wieder auf die Tagesordnung

Wird eine Straße grundhaft erneuert, haben die Anlieger 90 Prozent der Kosten zu tragen. Dabei werden die Grundstücksgröße und das Maß der Grundstücksnutzung (Anzahl der Geschosse) als Verteilungsmaßstab herangezogen. Bereits Mitte August des letzten Jahres beantragte die Leuner CDU-Fraktion die Abschaffung der jetzigen Straßenbeitragserhebung. Deutlich fünfstellige Kostenbescheide für Straßenbeiträge könnten Bürger in existenzielle Nöte bringen und sie dazu zwingen, infolge einer Straßensanierung ihr Haus verkaufen zu müssen. Dies schwingt wie ein Damokles-Schwert zum Beispiel über Senioren, aber auch über jungen Familien, die hier ein Eigenheim finanzieren und sich niederlassen möchten. Insbesondere, weil Nachbargemeinden die Straßenbeiträge bereits abgeschafft haben, wird Leun im direkten Vergleich unattraktiver. Statt sehr hoher einmaliger Kosten könnten die Beiträge bei wiederkehrender Erhebung je nach Grundstücksgröße und -nutzung zwischen 180 und 250 Euro pro Jahr liegen.

Die CDU-Fraktion beantragte daher, dass eine Kanalbefahrung zur Ermittlung des Investitionsbedarfs durchgeführt, ein Straßenbauprogramm erstellt wird und wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt werden. Fördermittel für die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen seien abzurufen und die nötigen Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen. Infolge des Antrages wurde eine zusätzliche Stadtverordnetenversammlung einberufen, in der den Kommunalpolitikern Umsetzungsmöglichkeiten und das Modell durch die auf Kommunalberatung spezialisierte Firma KC Becker AG vorgestellt wurden. Ebenfalls im September stellte die SPD dann auch noch einen ähnlich lautenden Antrag. Um dem wichtigen Anliegen eine breite Zustimmung zu ermöglichen, stimmte die CDU einer Zusammenfassung beider Anträge zu. Der gemeinsame Antrag erhielt 20 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Nun hat die Stadtverordnetenversammlung die dafür notwendige Grundlagensatzung beschlossen, laut der es die sechs Abrechnungsgebiete Leun, Stockhausen, Biskirchen, Bissenberg sowie das Gewerbegebiet Hollergewann geben soll. Da das Gewerbegebiet ohne Ortsdurchfahrt erreichbar sei und es dort zu einer höheren Straßenbelastung kommt, wird es separat abgerechnet. Die Beiträge werden für Sanierung, Um- und Ausbau von Straßen im jeweiligen Abrechnungsgebiet erhoben, wobei der städtische Anteil laut Satzung bei 25 Prozent liegen soll. Bürgerinnen und Bürger, die Besitzer von erschlossenen Grundstücken mit Zugang zu einer Straße sind, müssen abhängig von Grundstücksfläche und Nutzungsfaktor zahlen. Grundsätzlich bleibt die Stadt jedoch für die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der Straßen zuständig, so dass die Leuner dafür keine Beiträge zahlen müssen.

„Ich begrüße, dass nun nach sorgfältiger Prüfung die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge mit der Grundlagensatzung auch in Leun auf den Weg gebracht wurden. Dieses Thema hatte ich bereits bei meiner Kandidatur als Bürgermeister als sinnvolle Variante für Leun verfolgt“, so Bürgermeister Björn Hartmann (CDU).

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Kim-Robert Trapp
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