Die Grünen und der böse Wolf

Erste Wolfs-Vermutungen im Lahn-Dill-Kreis

Von Lisa Schäfer

150 Jahre lang galt der Wolf in Deutschland als ausgerottet. Dann gab es im Jahr 1996 die ersten Beobachtungen von neuen Wölfen. Im Jahr 2000 wurde dann in Sachsen das erste Wolfsrudel nachgewiesen. Seither hat sich der Wolfsbestand in Deutschland rasant vergrößert. Denn die größten Raubtiere in unserer Kulturlandschaft haben keine natürlichen Feinde. Im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) über 2800 Nutztiere durch den Wolf verletzt oder getötet.

In Deutschland haben wir nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes mittlerweile einen Wolfsbestand von circa 1800 Tieren bei einer jährlich zunehmenden Ausbreitung des Wolfes um 30 Prozent. Diese ungebremste Ausbreitung ist für die Weidetierhaltung in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft in den betroffenen Regionen verheerend und dramatisch für den Schutz von Mensch und Tier.

Auch im Lahn-Dill-Kreis sorgten mögliche Wolfssichtungen, von denen die Wetzlarer Neue Zeitung am 27.8.2020 berichtete, für Aufregung. Diesen Sichtungen folgte allerdings keine offizielle Bestätigung. Dennoch ist die Sorge der Weidetierhalter im Lahn-Dill-Kreis hoch.

Die Zahl der Wölfe in Deutschland steigt weiterhin rasant und ist inzwischen deutlich zu hoch. Da die Angriffe auf Weidetiere exponentiell zunehmen, sind die Schäden durch Wolfsrisse kaum mehr beherrschbar. Die Taktik des Verharmlosens und Verniedlichens der massiven Schäden ist unverantwortlich. Wir müssen jetzt endlich den Einstieg in die ernsthafte Bestandsregulierung beim Wolf finden. Daher muss der Wolfsbestand begrenzt werden, was nicht heißt, dass eine Tierart, die lange als „nicht mehr ansässig“ galt, gleich komplett ausgerottet werden muss. Dennoch ist eine Regulierung des Wolfsbestandes unverzichtbar. Daher dürfen das SPD-geführte Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz nicht länger die Augen vor den Existenzsorgen der Weidetierhalter und den Ängsten der Menschen im ländlichen Raum verschließen. Bund und Länder dürfen nicht zulassen, dass die Probleme eines exponentiell zunehmenden Wolfsbestandes durch Untätigkeit nicht mehr beherrschbar werden. Jetzt nicht regulierend einzugreifen, ist fahrlässig und führt zu unumkehrbaren Problemen und Herausforderungen für die Weidetierhaltung...

Nicht nur für Weidetiere stellt der Wolf eine Gefahr dar, sondern auch für jeden einzelnen Menschen.

Gerade während des coronabedingten „Lockdowns“ galt der Wald für viele Menschen als Erholungsraum. Dieser Ort darf nicht zum Angstraum und zu einer Gefahr für Spaziergänger, Jogger, Reiter, Fahrradfahrer, Kinder und Forstmitarbeiter werden. Gerade auf der kommunalpolitischen Ebene diskutiert man häufig über die Einrichtung neuer Waldkindergärten. Wenn wir allerdings die Sicherheit unserer Kinder und unserer Bevölkerung im Wald nicht gewährleisten können, werden bei steigender Wolfspopulation solche Projekte in Zukunft nur noch bedingt realisierbar sein.

Der Wolf ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union sowie nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Dennoch sind nationale Spielräume gemäß Art. 16 FFH-Richtline möglich. So müssen die Möglichkeiten, die die FFH-Richtline bereits heute zur Entnahme von Wölfen vorsieht, vollständig ausgeschöpft werden, um eine Regulierung der Wolfsbestände vorzunehmen.

Der Wolf ist bei seiner jetzigen Anzahl nicht mehr als „gefährdete Art“ einzustufen. Deshalb ist es unabdingbar, jetzt regulierend in die Bestände einzugreifen. Im europäischen Vergleich ist die Wolfspopulation in Deutschland sehr hoch. So hat die Oberlausitz europaweit die größte Wolfsdichte. Man hat beispielsweise in Schweden bei einer viel geringeren Bevölkerungsdichte und vergleichsweise viel mehr Wäldern eine Obergrenze von 300 Wölfen. Im Nachbarland Frankreich ist eine Obergrenze von 500 Wölfen festgelegt. Es ist daher auch im Sinne des europäischen Gedankens, die Bemühungen von anderen europäischen Ländern zur Regulierung der Wolfsbestände mit einem deutschen Alleingang nicht zu gefährden. Denn der Wolf kennt keine Landesgrenzen.

Durch die rasante Ausbreitung des Wolfes ist die Anzahl der amtlich dokumentierten Risse von Weidetieren rasant angestiegen. Mit dieser Entwicklung haben sich der Bundestag sowie der Bundesrat im vergangenen Frühjahr beschäftigt. So stimmte man auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu, um auf die erhöhte Anzahl von durch Wölfe gerissene Nutztiere zu reagieren. Danach ist künftig das Füttern von Wölfen verboten. Außerdem könnten nun einzelne Wölfe entnommen werden, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben. Eine Entnahme wird möglich sein, wenn „ernste wirtschaftliche Schäden“ drohen. Die Gesetzesänderung soll vor allem die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen erhöhen.

Unter die Regelungen fällt zukünftig auch jeder Kleinhalter, also jeder, der die Schaf- und Ziegenhaltung als Hobby betreibt. Diese leisten einen genauso wertvollen Beitrag für Umwelt- und Naturschutz wie alle anderen Weidetierhalter. Auch wenn weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Wolfsbestandes notwendig und wünschenswert sind, wird dies durch die Blockade des SPD-geführten Bundesumweltministerium und Teilen der SPD-Bundestagsfraktion politisch schwer umsetzbar sein. Dennoch hat der Bund mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Voraussetzungen geschaffen, die den Ländern einen anderen Umgang mit dem Wolf ermöglichen.

Leider kann man ein Umdenken beim Umgang mit dem Wolf in Hessen nicht feststellen.

Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) ignoriert die berechtigten Sorgen der Weidetierhalter. Für die Ministerin hat der Schutz des Wolfes offensichtlich einen höheren Stellenwert als das Leben von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden. Anstatt den Zielkonflikt zwischen der Forderung für mehr Weidetierhaltung und der Wolfsproblematik anzuerkennen, veröffentlichte die Ministerin ein Papier zum Wolfsmonitoring mit der Überschrift „Willkommen Wolf in Hessen“. Die Vorfälle in Nordhessen, wo die sogenannte „Stölzinger Wölfin“ bisher nachweislich 22 Weidetiere getötet hat, ist ein klares Warnsignal.

Daher ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass ein Wolf, der nachweislich eine so hohe Anzahl an Tieren gerissen hat, nicht entnommen werden kann. Der Appell geht ebenfalls an die CDU in Hessen, die zum Schutz von Mensch und Tier nun endlich gegen den Willen des grünen Koalitionspartners beim Thema Wolf handeln muss. Der gezielte Abschuss von Problemwölfen ist die einzig effektive Maßnahme, um Weidetiere und deren Halter vor Leid zu bewahren.

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