Next Generation EU:

Europäische Solidarität heißt nicht Umverteilung

von Prof. Dr. Sven Simon, MdEP

Die COVID-19-Pandemie hat in der Europäischen Union nicht nur eine medizinische Krise verursacht, sondern auch die schwerste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Einbruch der Konjunktur bringt für viele Europäer Arbeitslosigkeit, Insolvenzgefahr und wirtschaftliche Existenznöte. Nur in wenigen EU-Staaten verfügen die öffentlichen Haushalte über ähnliche Möglichkeiten wie in Deutschland, die Pandemie durch finanzielle Soforthilfen abzufedern.

Gerade dort, wo das letzte Jahrzehnt von Massenarbeitslosigkeit und Stagnation geprägt war, vernichtet diese Krise viele zarte Pflänzchen der wirtschaftlichen Erholung. Das ist für die Betroffenen bitter, aber auch für Deutschland nicht folgenlos. Als Exportnation ist unser Wohlstand unmittelbar an den wirtschaftlichen Erfolg europäischer Nachbarländer gekoppelt. Nahezu ein Viertel aller Arbeitsplätze in unserem Land hängt vom Export in andere EU-Staaten ab. Daher ist es grundsätzlich auch in deutschem Eigeninteresse, dass wir in der Krise finanzielle Solidarität zeigen, um diese schnellstmöglich zu überwinden. Die Europäische Kommission hat dafür das sogenannte Next Generation EU-Programm (NGEU) in Höhe von 750 Milliarden Euro vorgestellt. Mit diesem sollen verschiedene Programme finanziert werden, insbesondere das s.g. Wiederaufbauprogramm, welche eine gesamtwirtschaftliche Erholung des Binnenmarktes bewirken sollen. Erstmals werden die dafür notwendigen Mittel nicht aus den nationalen Haushalten, sondern über gemeinsame europäische Anleihen finanziert. Hierbei erwarten wir von der Kommission eine klare und transparente Aussage zur Rechtsgrundlage für den Vorschlag.

Das NGEU-Programm ist in den vergangenen Wochen kontrovers diskutiert worden. Bei den Debatten stehen häufig Volumen und Finanzierungsstruktur im Vordergrund. Entscheidend aus unserer Sicht ist jedoch, von wem und vor allem für was die schuldenfinanzierten Gelder ausgegeben werden. Der aktuelle Vorschlag der Kommission sieht dabei vor, dass trotz der gemeinsamen Finanzierung die Ausgabenentscheidung auf nationaler Ebene erfolgt. Haftung und Entscheidungsverantwortung auf diese Art voneinander zu entkoppeln, wäre gefährlich. Wenn der Einzelne zahlt, aber die Gemeinschaft dafür haftet, besteht ein Anreiz zu verantwortungsloser Haushaltsführung, in der Wirtschaftspsychologie Moral-Hazard (moralisches Risiko) genannt. Mit europäischen Mitteln dürfen nicht nationale Haushaltslöcher, insbesondere für Konsumausgaben, gestopft werden.

Die wirtschaftlichen Probleme weiter Teile Südeuropas sind nicht konjunktureller, sondern struktureller Natur. Ohne eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit vor Ort werden aus vermeintlich einmaligen Transferzahlungen schnell neue finanzielle Abhängigkeitsver­hältnisse. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Solidarität und würde auf Dauer den europäischen Zusammenhalt gefährden. Stattdessen sollten wir andere europäische Staaten dazu befähigen, künftig wieder aus eigener Kraft ihrer Haushaltsverantwortung nachzu­kommen. Konkret bedeutet dies, dass die Mittel des NGEU-Programms in gemeineuropäische Projekte zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit fließen sollten – nicht in das Stopfen nationaler Haushaltslöcher.

Konkrete Ideen für solche wettbewerbsorientierten gemeineuropäischen Projekte gibt es bereits einige. So könnte beispielsweise durch ambitionierte Investitionen Solarstrom in Spanien, Süditalien und Griechenland im Rahmen der europäischen Wasserstoffstrategie zu einer wichtigen Ressource für Wasserstoffgewinnung werden. Damit könnte man europäische Schwerindustrien wie die Stahlbranche einerseits wettbewerbsfähig halten und gleichzeitig Klimaneutralität erzielen. Ein anderes Beispiel wäre eine aktive europäische Digitalpolitik, die Investitionen in eine europäische Cloud oder Projekte im Bereich der künstlichen Intelligenz verwirklicht. Damit könnte die EU die Digitalisierungslücke zu China und den Vereinigten Staaten schließen. Südkorea, Japan und Israel zeigen, dass der Aufbau solcher eigenen Zukunftsindustrien, die so erfolgskritisch für den Wohlstand der kommenden Generationen sind, maßgeblich von staatlichen Impulsen abhängen.

Für den Teil des NGEU-Programms, der aktuell im Ausgabenplan der Kommission bereits für europäische Projekte vorgesehen ist, werden leider falsche Akzente gesetzt. Statt in solche gemeinsamen industriepolitischen Vorhaben zu investieren, plant die Kommission, Milliarden in Renaturierungsprojekte oder den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Dabei handelt es sich um originär nationale Kompetenzen, und es besteht überhaupt kein Anlass, hierfür gemeinsame Schulden auf Kosten der kommenden Generationen zu verwenden. Das Europäische Parlament und insbesondere unsere christdemokratische EVP-Fraktion werden grundlegende Nachbesserungen von der Kommission und dem Rat verlangen. Es besteht die akute Gefahr, dass einzelstaatliche Begehrlichkeiten einen Investitionsplan im gemeinsamen europäischen und deutschen Interesse unterminieren. Bevor das Europäische Parlament dem NGEU-Programm seine Zustimmung erteilen kann, muss daher deutlich werden, welchen langfristigen volkswirtschaftlichen Mehrwert die jeweiligen Ausgabevorhaben erbringen.

Zusammenfassend ist es auf den ersten Blick begrüßenswert, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Wiederaufbaufonds vorgelegt hat. Bei einer detaillierten Betrachtung zeigt sich jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf im europäischen und deutschen Interesse. In der jetzigen Form ist das Programm nicht zustimmungsfähig.

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Sven Simon, MdEP
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