CDU/CSU-Fraktion im Bundestag legt Positionspapier vor

Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder verschärfen

Eines der schlimmsten Verbrechen, das man begehen kann, ist, sich an der Seele von Kindern zu vergreifen, indem man sie sexuell missbraucht, ausbeutet, Dritten zur Bezahlung für perverse Sexspiele überlässt, das Ganze häufig noch auf Video festhält, um es gleichgesinnten Pädophilen entweder im Tausch oder zum Kauf anzubieten. „Es ist deshalb vornehmste Aufgabe des Staates, alles daranzusetzen, Kinder zu schützen“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer.

Sexueller Missbrauch künftig Verbrechen, nicht länger ein Vergehen

Bundesjustizministerin Christina Lambrecht hat jetzt endlich eine Gesetzgebungsinitiative im Sinne von CDU und CSU gestartet, wonach die Heraufstufung von sexuellem Missbrauch und Tatbeständen der Kinderpornographie künftig als Verbrechen definiert wird und nicht länger als Vergehen, so dass Richter entsprechende klare Urteile fällen können, um nicht zu sagen im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit fällen müssen. Menschen, die Kinder in der Form Leiden zufügen und sie ihrer Menschenwürde berauben, verdienen die jeweils höchstmögliche Strafe.

Weitere Verbesserungen zwingend nötig

Auch wenn es lange gedauert hat, bis die SPD-Justizministerin, die dies alles bis vor Kurzem noch abgelehnt hat, jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat, so sind aus Sicht der Union weitere Maßnahmen zwingend notwendig.

1. Provider müssen seit Sommer dieses Jahres bei Kenntnis bestimmter Straftaten, wie etwa Sexualstraftaten gegen Kinder, die IP-Adresse an das Bundeskriminalamt ausleiten. Eine IP-Adresse alleine genügt aber oft nicht, um den Täter zweifelsfrei zu identifizieren, etwa wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen. Deshalb müssen aus Sicht der CDU die Internetdienste verpflichtet werden, bei Kenntnis von sexuellem Missbrauch von Kindern auch Bestandsdaten wie etwa hinterlegte Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Kreditkarten an die Ermittler weiterzugeben. In den USA ist dies heute bereits Pflicht. Es besteht nämlich so die Gefahr, dass Täter auf deutsche Anbieter ausweichen, weil für diese derzeit noch laxere Pflichten gelten.

2. Die Anbahnung sexueller Gewalt gegen Kinder wie auch der Tausch von Kinderpornographie findet vielfach mit Hilfe des Internets statt. In oftmals im Darknet angesiedelten Foren teilen Gleichgesinnte Bilder und Videos, tauschen sich aus oder verabreden sich zum Missbrauch in der realen Welt. Da die Mitglieder der Foren regelmäßig aufgefordert werden, selbst „Material“ beizubringen und sich so strafbar zu machen, waren Ermittlern bis zur Neuregelung im März dieses Jahres die Hände gebunden. Seither können sie die Nachweise mit Hilfe computergenerierter Bilder erbringen. Bislang nicht ausdrücklich erfasst ist jedoch, wenn sich der Kontakt aus dem Forum selbst in einen Chat- oder einen Mail-Austausch verlagert. Diesen Weg wählen Täter, wenn sie eigene Kinder zum Missbrauch anbieten oder Bilder mit besonders „vertrauenswürdigen“ Teilnehmern teilen wollen. Hier müssen Ermittler rechtlich noch besser abgesichert werden.

3. Die Vorratsdatenspeicherung, eine alte Erkenntnis sämtlicher Fachleute, ist zwingend notwendig, wenn man Verbrechen aufklären will. Wer die Vorratsdatenspeicherung ablehnt, wie Grüne, Teile der SPD oder auch FDP, versagt den Ermittlern das mit Abstand beste und wirksamste Instrument, um Kriminalität im Netz und insbesondere auch Bilder oder Videos von sexuellem Missbrauch von Kindern, die im Netz geteilt werden, entschieden zu bekämpfen. Die Vorratsdatenspeicherung ist geltendes Gesetz in Deutschland, ist aber seit 2017 aus Rücksicht auf europäische Rechtsprechung ausgesetzt. Eine Klärung dort ist notwendig. Bis dahin brauchen wir in Deutschland eine andere rechtssichere Lösung, mit der eine temporäre Datenspeicherung zum Kampf gegen Kinderschänder genutzt werden kann.

4. Nach jetziger Rechtslage sind Kindern nachgebildete Sexpuppen in Deutschland frei verkäuflich. Solche Kindersexpuppen ermöglichen aber das Einüben von Missbrauchshandlungen an Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist ein Verbot der Einführproduktion und des Verkaufs von Kindersexpuppen zwingend notwendig.

5. Zwischen Pädokriminellen werden häufig sogenannte „Anleitungen“ ausgetauscht, die detailliert beschreiben, wie sexuelle Gewalt an Kindern und Minderjährigen angewendet werden kann. Die Union möchte, dass der Besitz und die Weitergabe dieser zutiefst menschenverachtenden Anleitungen unter Freiheitsstrafe gestellt wird.

6. Verbesserte Überwachung bei der Resozialisierung

Leider ist es so, dass die Erfolgsquote, was die Resozialisierung von Pädophilen angeht, sehr überschaubar ist. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen der Führungsaufsicht angeordnet werden können, ob das das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist, engmaschige Überwachung und Meldepflichten oder aber auch die Pflicht von Tätern, wenn neue Lebenspartnerschaften aufgenommen werden, dies den Behörden zu melden, damit geprüft werden kann, ob Kinder im Haushalt leben.

7. Verdeckte Online-Ermittlungen müssen ermöglicht werden, um den Verdächtigen nicht zu einem Zeitpunkt zu warnen, zu dem Beweismittel beseitigt werden können.

8. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) muss auf Telemediendienste erweitert werden. Es muss möglich sein, Verdächtige zu ermitteln, die über einen Telekommuniktions- oder Telemediendienst kommunizieren. Derzeit ist es aus Gründen der Rechtsprechung nicht möglich, diese Überwachung zum Beispiel für E-Mail-Konten anzuordnen. Das heißt, Täter können sich über E-Mail verabreden und der Staat darf nicht mitlesen. Ein inakzeptabler Vorgang.

9. Unabhängig von diesen technischen Notwendigkeiten muss auch klar sein, dass jemand, der sich an Kindern vergeht oder vergangen hat, nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben darf. Dazu ist ein lebenslanger Eintrag im erweiterten Führungszeugnis notwendig.

10. Es ist zwingend notwendig, einen eigenen Straftatbestand für das Betreiben und Nutzen von Kinderpornographie-Plattformen einzuführen. Das geltende Strafrecht knüpft nur an den Besitz und die Verbreitung von Bild- und Filmmaterial an, lässt jedoch außer Betracht, dass dieses perverse Verbrechen nur deshalb möglich ist, weil es Menschen gibt, die entsprechende Foren betreiben und die damit wesentlich Mitschuld am massenhaften Austausch von kinderpornographischem Material tragen. Deshalb sollte es aus Sicht der CDU einen Straftatbestand für das Bereitstellen und Nutzen von Kinderpornographie-Foren geben.

All dies sind keine Allheilmittel, aber sie würden den Missbrauch erheblich einschränken bzw. die Aufklärung erheblich verbessern. Deshalb tritt die Union für entsprechende Schritte ein. Flankiert werden muss das Ganze natürlich noch durch Veränderungen im Familien- und Sozialrecht, entsprechende Personalausdehnung und vieles andere mehr. „Kinder“, so Irmer abschließend, „sind das Wichtigste, was wir haben, und deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Schwächsten in unserer Gesellschaft wirksam zu schützen.“

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024