Bundestag legt Abmahnvereine an die Kette

Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet. Danach wird dem Abmahnmissbrauch bewusst ein Riegel vorgeschoben. Kleine Betriebe und mittelständische Unternehmen waren in der Vergangenheit oftmals damit konfrontiert, dass sie wegen kleinster Verstöße, etwa gegen die Datenschutzgrundverordnung, abgemahnt wurden. Es gibt regelrechte Abmahnvereine, die das Internet nach solchen Kleinstverstößen durchsuchen und die Erstattung der Abmahnkosten zu einem Geschäftsmodell gemacht haben.

Einem solchen Abmahnmissbrauch ist jetzt ein Riegel vorgeschoben worden. Bei Verstößen gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet können zukünftig keine Abmahnkosten mehr verlangt werden. Damit ist dem Geschäftsmodell von Abmahnvereinen die Grundlage entzogen. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass die missbräuchliche Geltendmachung von Abmahnkosten verboten ist. Das sind diejenigen Fälle, in denen eindeutig nicht die Durchsetzung des fairen Wettbewerbs bei der Abmahnung im Vordergrund steht, sondern allein das Kosteninteresse des Abmahnenden. Diese haben jetzt zu Recht die Rote Karte erhalten.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024