CDU will Gewalt gegen Polizeibeamte mit mindestens sechs Monaten ahnden

Im Jahr 2019 gab es bundesweit 37.000 Widerstandshandlungen und Angriffe gegenüber Polizeibeamten. Betroffen waren rund 80.000 Polizisten. Eine unerfreuliche Entwicklung, eine völlig indiskutable Zahl von Fällen. In Hessen gab es etwa 2000 Gewalttaten und 4000 Polizeibeamte wurden Opfer.

Aktuell werden tätliche Angriffe mit mindestens drei Monaten Haft bestraft, nötig sei aber eine Mindeststrafe von sechs Monaten, damit die verhängte Strafe nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann, sondern Täter zumindest eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten können. „Ginge es nach mir“, so Irmer, „würde man dieses Maß auf ein Jahr deutlich erhöhen.“ Generell aber müsse man dem hessischen Innenminister Peter Beuth danken, der im Jahr 2017 einen hervorragenden Erfolg erzielt habe, denn der Bundestag habe auf Initiative von Hessen ein „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ beschlossen, wonach Tätern eine Höchststrafe von fünf Jahren drohe, die in der Regel allerdings nicht zur Anwendung komme. Deshalb wäre es aus seiner Sicht, so Irmer, wichtiger, hier eine Mindeststrafe einzuführen, um einerseits abschreckende Wirkung zu erzielen und um andererseits zu großzügigen Richtern nicht die Möglichkeit zu geben, eine Haftstrafe umzuwandeln oder gar nur Sozialarbeitsstunden zu verhängen.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024