Bestandsgrenzen für Wölfe festlegen

Irmer, Müller und Steinraths unterstützen nachdrücklich
Maßnahmen zum Umgang mit Wölfen

Der Wolf ist ein Raubtier. Er dringt in Deutschland jedes Jahr weiter vor. Schäfer, Landwirte und Pferdehalter haben Angst um ihre Tiere. In Europa gibt es schätzungsweise bereits 20.000 Tiere. Die Bestände verdoppeln sich alle drei bis vier Jahre, weil der Wolf keine natürlichen Feinde hat. Wie Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer unterstützen seine Landtagskollegen J. Michael Müller und Frank Steinraths die durch die CDU/CSU Bundestagsfraktion angeregten Maßnahmen nachdrücklich 

Zunächst fordern CDU und CSU eine realistische Bewertung der Wolfsbestände in Deutschland. Es gibt keinen Anlass für Wolfsromantik. Wölfe kennen keine Ländergrenzen. Die Tiere in Deutschland gehören zu einer zentraleuropäischen Population. Damit ist längst ein günstiger Erhaltungszustand erreicht. Das Beharren auf strenge Schutzmaßnahmen für den Wolf sei deshalb nicht mehr umfassend angebracht, zumal in Anbetracht der Population die wissenschaftliche Grundlage für diese Maßnahmen fehle.

Schutzstatus senken

Das Positionspapier sieht vor, den Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Außerdem sind Änderungen im deutschen Naturschutzrecht erforderlich. Leider können heute nur im Einzelfall verhaltensauffällige Wölfe erlegt werden. Es muss auch in Deutschland möglich sein, klare Bestandsgrenzen zu definieren. Schließlich haben Frankreich oder Schweden solche auch. Nur so wird ein wirksames nationales Wolfsmanagement möglich.

Wolfsfreie Zonen

Genauer unterschieden werden soll laut dem CDU/CSU-Positionspapier künftig zwischen Wolfsschutzgebieten und Wolfsmanagementgebieten. „Es muss eine unsichtbare Grenze zu Städten und Dörfern geben, die der Wolf nicht überschreitet. Andernfalls muss das Tier vergrämt oder erlegt werden können. Am Ende muss es auch wolfsfreie Zonen geben können“, fordern auch Irmer, Müller und Steinraths. In dicht besiedelten und wirtschaftlich genutzten Arealen ist eben kein konfliktfreies Zusammenleben mit dem Wolf möglich.

Staatliche Hilfe und Entschädigungen

„Wir unterstützen vor allem auch die Forderungen der Weidetierhalter nach umfassender staatlicher Hilfe bei der Prävention von Angriffen durch Schutzmaßnahmen. Für uns ist Tierschutz nicht teilbar“, so die drei Abgeordneten. „Aber auch für die Regulierung im Schadensfall sind bundesweit einheitliche Standards notwendig. Etwa die Beweislastumkehr für Entschädigungen bei Nutz- und Haustierrassen. Denkverbote darf es dazu nicht geben. Dort, wo kein technischer Schutz gegen den Wolf möglich ist, muss er auch erlegt werden können.“

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024