Stadtregierung verschenkt Millionen an Lahn-Dill-Kreis

Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 8.5.2017 stand der Einleitungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 259 „Nauborner Straße, Gemarkungsgrenze, Solmserstraße, Ludwig-Erk-Straße“ zur Beschlussfassung an. Ziel des Einleitungsbeschlusses ist es, die derzeitige Sondergebietsfläche der ehemaligen Ludwik-Erk-Schule als Baulandfläche umzuwidmen. Dieses Ansinnen, eine Brachfläche einer geordneten Nutzung zuzuführen, ist vernünftig, zumal in der Stadt Wetzlar immer noch, nach Angaben des Bürgermeisters der Stadt Wetzlar, Wohnungsnot herrscht. Geplant ist die Umwidmung in dem beschleunigten Verfahren, welches in der Innenentwicklung ein geeignetes Instrument ist.

Derzeitiger Besitzer des Grundstückes ist der Lahn-Dill-Kreis. Durch die Umwidmung in Bauland kann der Kreis dieses Grundstück bzw. parzelliert in viele kleinere Grundstücke zu einem viel höheren Preis verkaufen, als wenn er es jetzt als Sondernutzungsgebiet (Schulfläche) verkaufen müsste. Dass die Stadt dem Kreis hier den Weg freimacht, um circa eine Million Euro zu verdienen, ist aus Sicht der CDU-Stadtverordnetenfraktion nicht der richtige Weg. Die Entwicklung und Vermarktung der Flächen hätte durch die Stadt erfolgen müssen.

Hierzu haben wir von der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einen Änderungsantrag gestellt, welcher durch das regierende Linksbündnis SPD/FW/Grüne/Linke abgelehnt wurde.

Ziel des Änderungsantrages des Stadtverordneten Klaus Scharmann war es, die Flächen vom Lahn-Dill-Kreis im jetzigen Zustand günstig zu erwerben bzw. zu prüfen, ob es einen Rückübertragungsanspruch gemäß des Hessischen Schulgesetzes für die Schulfläche gibt.

Der Vorteil wäre gewesen, dass die Wertschöpfung (ca. 1 Million Euro) in den städtischen Haushalt geflossen wäre. Zudem hätte die Stadt Wetzlar die Möglichkeit erhalten, die Flächen gezielt zu vermarkten.

Nach Auskunft des Oberbürgermeisters Wagner wurde der Rückübertragungsanspruch geprüft. Zudem soll der Erlös aus dem Verkauf, der dann hochwertigen Wohnbauflächen, zweckgebunden dem Neubau der weiterführenden Schulen in Wetzlar zugutekommen. Nach Aussage des Magistrates würde sich hierdurch die Schulumlage reduzieren. Darauf sind wir gespannt.

Interessant ist, dass unmittelbar nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den Einleitungsbeschluss der Lahn-Dill-Kreis das Gelände der ehemaligen Ludwig-Erk-Schule zum Verkauf in der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ als auch auf seiner Homepage angeboten hat. Dort ist bereits vom Verkauf als Wohnbaufläche im Exposé die Rede, obwohl ein entsprechender Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung noch nicht gefasst ist.

Wir werden die Sache weiterhin kritisch beobachten und hoffen, dass hier für Familien bezahlbares Bauland bereitgestellt wird.

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Klaus Scharmann
Klaus Scharmann
Aktuelle Ausgabe3/2024