Rot-rot-grüne Antipolizeipolitik in Berlin

Die Polizei hat es deutschlandweit zunehmend schwerer, weil die Gewalt gegen Polizeibeamte bedauerlicherweise immer mehr zunimmt. Aktuelles Bespiel Stuttgart vor wenigen Tagen, wobei die öffentliche Darstellung bezüglich der Beschreibung der Täter, die aus dem linksradikalen Milieu ebenso kamen wie teilweise aus dem muslimischen Bereich, auffallend zurückhaltend war. Was sich aber die Berliner Landespolitik aktuell leistet, um die Polizei in Berlin zu diskreditieren, spottet jeder Beschreibung.

Vier rot-rot-grüne Gesetze gegen die Polizei

1. Aktuell wurde das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das deutschlandweit einmalig ist, weil es die Beweislast umkehrt. Das heißt, Beamte müssen künftig ihre Unschuld beweisen, wenn sie beispielsweise eines rassistischen Übergriffs beschuldigt werden. Wenn also der schwarzafrikanische Drogendealer im Görlitzer Park – und die Szene ist in der Hand der Schwarzafrikaner – von der Polizei gefilzt wird, braucht dieser nur zu behaupten, er wäre gefilzt worden, weil er schwarz ist und schon muss der Polizeibeamte beweisen, dass dem nicht so ist.

2. „Polizeibeauftragter“

In einem weiteren Gesetz soll jetzt ein „Polizeibeauftragter“ bestellt werden, der parallel zur Staatsanwaltschaft (!) gegen Polizisten ermitteln soll. Offensichtlich traut man der Staatsanwaltschaft nicht und misstraut gleichzeitig seinen eigenen Beamten.

3. Bodycams

War ursprünglich durchaus sinnhafterweise überlegt, die sogenannten Bodycams, also Körperkameras, einigermaßen flächendeckend der Polizei zur Verfügung zu stellen, wird dies jetzt nur als Test vorgesehen und nicht als reguläre Ausrüstung. Wie sinnvoll Bodycams sind, wissen all diejenigen, die im täglichen Geschäft mit Betrunkenen, Randalierern, Drogenabhängigen… zu tun haben, denn man kann Bedrohung anhand der Bodycams in Wort und Bild vor Gericht darlegen. Hilfreich im Sinne von Prävention, hilfreich aber auch bei der Verhängung des Strafmaßes.

4. Vermummungsverbot aufgehoben

Ist es für die Polizei schon schwierig genug, bei öffentlichen Demonstrationen und in der Regel von Linksaußen stattfindenden Eskalationen zu beweisen, wer Polizeibeamte mit Eisenstangen angegriffen, Molotow-Cocktails geworfen, Polizeifahrzeuge zertrümmert hat…, so wird dies de facto in Zukunft praktisch unmöglich gemacht. Das generelle Verbot der Vermummung auf Demonstrationen soll aufgehoben werden. Künftig soll der Einsatzleiter, wenn Hunderte oder Tausende Demonstranten aufmarschieren, im Einzelfall (!) vor Ort die Vermummung verbieten. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, was dabei herauskommt. Gleichzeitig wird das Prinzip der Deeskalation zum Gesetz erhoben. Dann muss sich die Polizei vorwerfen lassen, die Deeskalation missachtet zu haben, wenn sie die Vermummung verbietet und es daraufhin zu Tumulten von Seiten der Linksextremisten kommt.

Berliner Tollhaus

Diese Gesetze, von grünen Fundamentalisten vorangetrieben, die unserem Staat grundsätzlich misstrauen, von SED/Linkspartei, die für eine sozialistische Republik ist, und von einer nicht vorhandenen SPD. Es ist unglaublich, was hier zu Lasten der Berliner Polizei beschlossen wurde und wird.

Berliner Gesetz gilt nicht für Polizisten in anderen Bundesländern

Das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz, das einer Verfassungsklage entgegensieht, und zwar zu Recht, wird allerdings nur für die Berliner Polizisten angewandt. Innensenator Geisel (SPD) hat mittlerweile erklärt, dass dieses Gesetz für hessische, bayerische oder niedersächsische Polizisten ebenso wenig zur Anwendung komme wie für die Bundespolizei, nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer kategorisch erklärt hatte, er werde keine Bundespolizisten zum Einsatz nach Berlin schicken und andere Innenminister der Bundesländer ähnliches in Aussicht gestellt haben. Das heißt, hier wird dann mit zweierlei Maß zu Lasten der Berliner Polizei gemessen.

Pro Polizei Berlin und die Deutsche Polizeigewerkschaft und teilweise auch die GdP haben schon öffentlich erklärt, dagegen juristisch vorgehen zu wollen und diese Gesetzentwürfe scharf kritisiert.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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