Perverse Kinderschänder gehören hinter Schloss und Riegel

Nach dem aktuellen Missbrauchsfall im Raum Münster, bei dem in nicht beschreibbarer Art Kinder und Jugendliche missbraucht worden sind, kommt neue Fahrt in die Diskussion darüber auf, wie mit Kinderschändern umzugehen ist. Allein im letzten Jahr wurden laut Kriminalstatistik durchschnittlich 43 Kinder Opfer von sexueller Gewalt, also rund 15.000. Hinzu kamen etwa 12.200 Fälle polizeilich bearbeiteter Kinderpornografie, ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um sage und schreibe 65 Prozent. Man darf nicht vergessen, dass die Dunkelziffer hier riesig ist.

Addiert man sexuelles Mobbing hinzu, Cyber-Grooming und ähnliches, sind das Entwicklungen, die niemanden kalt lassen dürfen. „Es geht“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, selbst seit Jahrzehnten sehr bewusst Mitglied im Kinderschutzbund Wetzlar, „um die Kleinsten, um die Schwächsten dieser Gesellschaft, auf deren Seelen getreten wird, die psychische und physische Folgelasten zu tragen haben. Unschuldige Kinder werden von perversen Erwachsenen, teils im familiären Umfeld, teils außerhalb, in widerlichster Weise missbraucht.“

Datenschutz wird hier zum Täterschutz

Er teile in diesem Kontext ausdrücklich die Position des ehemaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke, heute Vorsitzender des „Weißen Ringes“, der schon im Jahr 2010 an die Adresse der damaligen FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt hatte, dass er für deren Blockade bezüglich Internetsperren und Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung keinerlei Verständnis habe. Nach wie vor ist die Polizei aufgrund der Blockade von SPD, FDP, Grünen und SED/Linkspartei noch immer nicht in der Lage, die Vorratsdatenspeicherung so zu nutzen, dass sie in den Dienst der Unversehrtheit der Kinder gestellt werden kann.

Wie das BKA mitteilte, konnten allein im Jahr 2017 8400 in Deutschland nachweislich begangene Fälle von Kinderpornografie nicht aufgeklärt werden, da der Provider die zur Identifizierung notwendigen Daten bereits gelöscht hatte und die IP-Adresse mangels Vorratsdatenspeicherung keinem konkreten Anschluss mehr zugeordnet werden konnte. Deshalb hat der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung zu Recht deutlich gemacht, dass er einer Vorratsdatenspeicherung, die natürlich rechtskonform sein muss, für unverzichtbar hält.

Aktuell ist es immerhin gelungen, Fälle des sogenannten Cyber-Groomings, hier geht es darum, dass Kinder im Internet gezielt angesprochen werden, sexuelle Kontakte anzubahnen, durch Vorratsdatenspeicherung verstärkt bekämpfen zu können. Der Bundestag hat im Frühjahr dieses Jahres den Weg dafür frei gemacht – gegen (!) die Stimmen von FDP, Grünen und Linken.

Kindesmissbrauch ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen

Vor dem Hintergrund der Pädo-Kriminellen aus Münster hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsprechend härtere Strafen gefordert. Kindesmissbrauch ist aus Sicht der Union immer als Verbrechen einzustufen und nicht als Vergehen. Es ist auch nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) es bis vor wenigen Tagen abgelehnt hat, diese Unions-Forderung als Justizministerin in ein Gesetzgebungsverfahren umzumünzen.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hatte die SPD-Justizministerin und ihre Vorgängerin Katarina Barley (SPD) scharf kritisiert. Sie fordere seit 2014 eine entsprechende gesetzliche Veränderung, die aber immer an den beiden SPD-Politikerinnen und der SPD gescheitert sei. Selbst die Innenminister-Konferenz habe im letzten Jahr einstimmig eine entsprechende Verschärfung gefordert.

Rücktritt von Lambrecht?

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, erklärte an die Adresse der SPD-Justizministerin: „Frau Lambrecht ist als Bundesjustizministerin für die Mehrzahl der Menschen im Land, die der SPD bei der kommenden Bundestagswahl ihre Stimme geben sollen, nicht mehr tragbar.“ Für Becker ist Lambrecht „empathielos“, weil sie es ablehne, sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich als Verbrechen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Einlenken?

Aufgrund des öffentlichen Druckes erklärte sich Lambrecht bereit, in einigen Fällen doch für höhere Strafen zu plädieren. Eine klassische Kehrtwende allerdings sieht anders aus. Die Union werde hier, so Irmer, jedenfalls nicht lockerlassen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024