CDU Herborn fordert Rechtssicherheit für Gastronomen

Die Regelungen im Rahmen des „Lockdown“ während der Corona-Pandemie haben Gastronomen in Hessen und dem Rest der Bundesrepublik vor gewaltige Herausforderungen gestellt. In vielen Fällen ist die Situation des Gastgewerbes mittlerweile existenzbedrohend. Vereinzelt haben Gastronomen ihre Geschäfte sogar dauerhaft schließen müssen. In Herborn hat es in den letzten Wochen bereits mehrere Betriebe getroffen, die für die Stadt identitätsstiftend waren und als Aushängeschilder für den Herborner Lifestyle stellenweise noch im Februar in einem Beitrag des Hessischen Rundfunks als „Goldstücke“ der Region präsentiert wurden.

Im persönlichen Gespräch mit Gastronomen wurde immer wieder betont, dass keine größeren Probleme bei der Beantragung der Soforthilfen, die das Land Hessen zur Verfügung stellt, aufgetreten sind und dass man für diese schnelle und unkomplizierte Unterstützung dankbar sei. Allerdings übersteigen oftmals die laufenden Betriebskosten die Höhe der Soforthilfen, so dass die Gastronomen einen nicht unerheblichen Teil ihrer privaten Rücklagen, die stellenweise auch die Altersvorsorge betrafen, in die Aufrechterhaltung ihrer Betriebe investieren mussten. Besonders die Personalkosten sind hier ein zentraler Faktor.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht einen betriebsbezogenen Entschädigungsanspruch für staatlich angeordnete Betriebsschließungen im Rahmen der Seuchen-Verhütung bzw. Bekämpfung vor, allerdings besteht nach wie vor juristisch Unklarheit über die Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie. Ein vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Rechtslage in diesem Fall noch nicht ausreichend geklärt sei, weil eine höchstrichterliche Rechtsprechung fehle. Diese unklare Rechtslage führt bei den Betroffenen zu Verunsicherung. Hier wäre eine abschließende Klärung der Rechtslage aus unserer Sicht wünschenswert.

Das Gastgewerbe ist ein entscheidendes Element der Lebensqualität vor Ort. Nach den ersten Lockerungen ist der Besuch der meisten Lokalitäten unter den geltenden Hygiene-Regelungen wieder möglich, und die Gastronomen geben sich große Mühe, wieder ein Stück weit Normalität in ihre Betriebe einkehren zu lassen. Wir alle sollten unsere örtlichen Gastronomen im Rahmen unserer Möglichkeiten durch den gewohnten Besuch ihrer Lokale unterstützen.

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Lukas Winkler
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