Vornehme mediale Zurückhaltung

Beck (Grüne) verliert Prozess wegen „Pädo-Sexualität“

Es ist dem Nachrichtenmagazin IDEA Ausgabe 19/2020, das in Wetzlar herausgegeben und aufgelegt wird, zu verdanken, dass über einen bemerkenswerten Prozess berichtet wurde, den der langjährige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Volker Beck, führte. Er hat jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Prozess gegen Spiegel Online verloren. Hintergrund war, dass Beck im Herbst 2013 wegen eines Aufsatzes in einem Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ in die Kritik geraten war, weil er dort für eine „realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ plädiert hatte und von einem „Kampf für die zumindest teilweise Entkriminalisierung der „Pädo-Sexualität“ gesprochen hatte.

Man fühlt sich an die Zeiten von Daniel Cohn-Bendit, langjähriger grüner Europaabgeordneter, erinnert, der 1975 in seinem Buch „Der große Basar“ aus seiner Zeit berichtete, als er in einem Szene-Kindergarten für rund zwei Jahre tätig war. Hier schrieb der rote Dany: „Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben mich zu streicheln.“ Den Rest wollen wir Ihnen, liebe Leser, ersparen. Es war die Zeit, in der die Grünen auf der Bundesebene darüber philosophierten, inwieweit man legaler Weise Sex mit Kindern haben kann.

Doch zurück zu Volker Beck, der ob des in die Kritik geratenen Artikels erklärte, dass der Herausgeber des Sammelbandes seinen Beitrag vor Veröffentlichung gegen dessen Willen verändert habe. Der mit der Aufarbeitung der pädosexuellen und pädophilen Geschichte der Grünen beauftragte Politologe Klecha fand jedoch das Originalmanuskript und stellte fest, dass es sich im Kern nicht von der im Buch abgedruckten Version unterscheide. Daraufhin hatte Spiegel Online Beck in einem Beitrag vorgeworfen, die Öffentlichkeit jahrelang getäuscht zu haben und veröffentlichte das Manuskript.

Beck sah darin eine Verletzung seines Urheberrechtes und verklagte das Nachrichtenportal auf Schadenersatz, doch die Klage wurde zum Rohrkrepierer. Der BGH wies diese Forderung in letzter Instanz ab. Wie der BGH mitteilte, sei die Veröffentlichung des Manuskriptes durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt gewesen, da sie der Öffentlichkeit ermöglicht habe, „sich ein eigenes Bild von der angeblichen inhaltlichen Verfälschung des Aufsatzes und damit von der vermeintlichen Unaufrichtigkeit des Klägers zu machen.“

Mitfühlende Presse

Wie „mitfühlend“ die überregionale Presse inklusive der Nachrichtensender war, kann man daran erkennen, dass kaum jemand darüber berichtet hat. Das ist jedoch nicht immer so: Erinnern Sie sich noch, liebe Leser, an die mediale Hetze gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulf wegen eines angeblichen Bobbycar-Geschenkes? Man muss kein Fan des Ex-Bundespräsidenten sein, aber die wochenlange mediale Hetze wegen vermeintlicher Verfehlungen - im Nachhinein hat sich alles in Rauch aufgelöst - hat entscheidend dazu beigetragen, dass der Bundespräsident zurücktrat.

Beck hätte sich besser entschuldigt

Statt die Gerichte zu bemühen, wäre Beck besser beraten gewesen, sich in aller Form für diesen Aufsatz und die darin aufgestellten Thesen zu entschuldigen. Auch ein Grüner hat ein Recht auf Irrtum. Wenn er viele Jahre später zu einer anderen Bewertung der Situation gekommen wäre, hätte das seiner Glaubwürdigkeit geholfen, die nunmehr endgültig dahin ist und die ohnehin schon zerkratzt war, weil er vor wenigen Jahren mit der Designerdroge Crystal-Meth auf einem einschlägigen Kinder-Jungen-Strich bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle aufgegriffen wurde. Er kam dabei mit einer Geldauflage in Höhe von 7000 Euro davon. Somit wurde das Strafverfahren in Berlin eingestellt. Seine Bundestagskollegen Hofreiter und Göring-Eckardt freuten sich seinerzeit über die Fortsetzung der Tätigkeit von Beck in ihren Reihen. Anders jedoch sah das die Basis in Nordrhein-Westfalen, die ihn für die Bundestagswahl 2017 nicht mehr aufstellte.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024