Stadt hilft in Zeiten von Corona
Der Notausschuss der Stadt Wetzlar hat in seiner Sitzung am 27.5. weitere Hilfen in Zeiten von Corona auf den Weg gebracht.
Kita-Beiträge
In einem früheren Beschluss haben die Stadtverordneten beschlossen, dass die Kita-Gebühren gestundet werden können bzw. nicht erhoben werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Kita schicken können. In Zeiten eines Notbetriebs sollten auch nur diejenigen Kita-Gebühren zahlen, die diesen nutzen. Hier hat die CDU-Fraktion Nachholbedarf gesehen, da auch diejenigen Kita-Gebühren zahlen sollten, die Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz hatten - egal, ob sie diesen nutzen oder nicht. Nach unserer Überzeugung sollten aber nur dann Kita-Gebühren gezahlt werden müssen, wenn der Kita-Platz tatsächlich in Anspruch genommen wird. Der Magistrat hat auf unseren Antrag erklärt, dass er genau nach diesen Vorgaben verfahren werde: Wer sein Kind zur Betreuung in die Kita gibt, muss entsprechend Kita-Gebühren zahlen, wenn das Kind nicht in die Kita geht, fallen auch keine Gebühren an.
Vereine
In der gleichen Sitzung haben die Stadtverordneten beschlossen, dass die vorgesehene Vereinsförderung für das Jahr 2020 ausgezahlt wird, auch wenn beispielsweise aufgrund nicht durchgeführter Veranstaltungen die Förderung eigentlich nicht ausgeschüttet würde. Zusätzlich wurde ein Hilfsfonds in Höhe von 30.000 Euro für Härtefälle aufgelegt. Dazu hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, das für durch Corona in Not geratene Vereine Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro vorsieht.
Gastronomie
Auch die Gastronomie leidet unter den Auflagen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Deshalb haben wir als Stadt entschieden, dass wir auf die Entgelte für die Sondernutzung von städtischen Flächen für die Außenbewirtschaftung in diesem Jahr verzichten. Darüber hinaus werden, da wo es möglich ist, zusätzliche Flächen für die Gastronomen mit Außenbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Der Magistrat ist angehalten, diese Flächen zu identifizieren und den Gastronomen zur Verfügung zu stellen. Über die Nachfrage nach den zusätzlichen Flächen, die zur Verfügungstellung und die Nutzung der Flächen wird der Stadtverordnetenversammlung berichtet.